Stellungnahme zum Monat Dhû l-ḥijja 1423 n.H.
1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Dhū-l-ḥijja 1423 n.H.
Der geozentrische Neumond trat ein am 1. Februar 2003 um 10:49 Uhr UT (d.h. 11:49 Uhr MEZ). An diesem Tag konnte nach exakten astronomischen Berechnungen (vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 1. Februar nach dem Yallop Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - siehe hier) von keinem Gebiet der Erde aus die junge Mondsichel gesehen werden, abgesehen von einigen pazifischen Inseln.
(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.)
Am darauf folgenden Tag, dem 2. Februar konnte dann erwartet werden, dass der Hilāl bei geeigneten Wetterbedingungen von allen Gebieten der Erde aus gesehen werden konnte. Die astronomischen Daten wiesen somit darauf hin, dass der erste Tag des Monats Dhū-l-ḥijja 1423 n.H. überall auf der Welt mit Sonnenuntergang am 2. Februar beginnen würde.
2. Aktuelle Sichtungsmeldungen des Dhū-l-ḥijja-Mondes
Wie die astronomischen Berechnungen voraussagten, gab es dann auch keine Sichtungsmeldungen des Hilāls am Abend des 1. Februar, obwohl sich von Indonesien bis Amerika eine Vielzahl von Beobachtern um eine Sichtung bemühten.
Am Abend des 2. Februar wurde der Hilāl dann zuerst gesichtet von Beobachtern im Iran, wo bereits eine Sichtung mit bloßem Auge möglich war. Weiterhin erfolgten Sichtungen in Kuwayt, Baḥrayn, Sa`ūdi-Arabien, Kenia, Algerien, Nigeria und USA. (Quelle: ICOP). Somit begann der Monat Dhū-l-ḥijja für alle Muslime auf der ganzen Welt mit Sonnenuntergang am Abend des 2. Februar 2003 n.J.
Das Opferfest für die nicht an den Heiligen Stätten anwesenden Muslime findet somit nach der Sunna des Propheten (sas) und unter Berücksichtigung der unter dem erhabenen Willen Allāhs (t) stehenden Bewegungen von Sonne, Mond und Erde am Mittwoch, dem 12. Februar 2003 n.J. statt.
3. Die Situation in Sa`ūdi-Arabien
In Sa`ūdi-Arabien trat dieses Mal eine ungewöhnliche Situation ein: Der Oberste Gerichtshof gab am 30. Januar offiziell zu, dass der ausgerufene Beginn des Vormonats Dhū-l-qa`da nicht auf einer bestätigten Sichtung des Hilāls am 3. Januar beruhte und somit Beginn und Ende dieses Monats unsicher seien! (Siehe hier) Deshalb wurde dazu aufgerufen, den Hilāl von Dhū-l-ḥijja am Freitag, dem 31. Januar (mehr als 19 Stunden vor der Geburt des Neumondes!!!) und am Samstag, dem 1. Februar zu suchen.
Konsequenterweise wurde der Beginn des Monats Dhū-l-ḥijja dann am 2. Februar bekannt gegeben, allerdings ohne auf eine angebliche Sichtung des Hilāls am Vorabend Bezug zu nehmen! (Siehe hier) Wie zuvor dargelegt, war am Vorabend ja auch keine Sichtung des Hilāls in Sa`ūdi-Arabien und anderswo möglich, somit blieb uns in diesem Fall zumindest wieder eine der üblichen unglaubwürdigen und absurden „Sichtungsmeldungen" erspart. Der sa`ūdische Oberste Gerichtshof scheut sich aber nicht, dadurch offen und für jedermann deutlich zu zeigen, dass er gegen die Sunna unseres Propheten (sas) handelt.
Auch die sechs offiziellen Hilāl-Sichtungskommitees, die an sechs verschiedenen Orten in Sa`ūdi-Arabien versuchten, am 31. Januar und am 1. Februar den Hilāl zu sichten, konnten keine Sichtung vermelden. Dennoch wurde, wie seit Jahrzehnten regelmäßig der Fall, der Pilger-Monat in Sa`ūdi-Arabien wieder einen Tag zu früh begonnen, dies als Konsequenz eines bereits falsch terminierten Vormonats und des beharrlichen und unbelehrbaren Festhaltens an dem für zivile Zwecke benutzten Ummu-l-qurā Kalenders, eines von der Mondsichtung unabhängigen Kalenders.
Auch dieses Jahr werden durch diese Fehlentscheidung erneut Millionen und Aber-Millionen Muslime an den Heiligen Stätten ihre religiösen Pflichten am falschen Tag verrichten, einen Tag zu früh auf `Arafāt stehen und einen Tag zu früh opfern. Allāh (t) wird die Verantwortlichen am Tag des Gerichts für jeden einzelnen Pilger dafür zur Verantwortung ziehen.
4. Fazit
Qur'ān und Sunna weisen uns an, die islamischen Monate mit der Sichtung des Hilāls zu beginnen. Sowohl die Astronomie als Hilfsmittel, als auch die aktuellen Beobachtungen rund um die Welt führten zu dem Ergebnis, dass der Monat Dhū-l-ḥijja 1423 n.H. mit Sonnenuntergang des 2. Februar begann.
Dies bedeutet wiederum, dass der erste Tag des gesegneten Opferfestes für alle Muslime am Mittwoch, dem 12. Februar 2003 n.J. begangen wird.
Diejenigen, die als Pilger an den Heiligen Stätten sind, müssen den Vorgaben des Gastgeberlandes folgen. Für alle anderen Muslime besteht dagegen keinerlei Anlass, der Fehlentscheidung Sa`ūdi-Arabiens oder seiner kritiklosen, willfährigen und im Widerspruch zur Sunna handelnden Nachahmer unter den islamischen Organisationen zu folgen. Es gibt keine Basis in Qur'ān, Sunna, und den Fatāwā der Gelehrten, dass das Begehen des Opferfestes an anderen Orten mit den Pilgern in Makka synchronisiert werden müsste.
Allen Muslimen sei von dieser Stelle ein segensreiches und glückliches Opferfest gewünscht. Möge Allāh (t) ihre Gebete und ihr Opfer annehmen und es ihnen im Diesseits und im Jenseits lohnen - `Īdu-l-aḍḥā mubārak wa sa`īd - Kurban Bayramınız mübarek olsun.