Vorsicht ist besser als Nachsicht
Man muss kein Hellseher sein, um Fehlentscheidungen vorherzusehen. Wenn man das Vorgehensmuster der Entscheidungsfindung - wie komplex auch die Entscheidung sein mag - kennt, so kann man auch irrationale Schlussfolgerungen vorkonstruieren. Auch der DIWAN kommt häufig zu Entscheidungen, die unseren Erachtens aus wissenschaftlicher (islamisch und astronomisch) Sicht nicht vertretbar sind. Exemplarisch sei hier der Fall vom Ramadân 1424 n.H. aufgeführt:
Bruder Ahmad verdeutlichte in seiner Stellungname zum Anfang des Ramadân 1424 deutlich und zweifelsfrei aus islamischer und astronomischer Perspektive, dass der Monat Ramadân 1424 mit dem Sonnenuntergang am 26. Oktober 03 anfängt und dass am 27. Oktober zum ersten mal gefastet wird. Ein anderer Tag kommt nicht in Frage!!!
Der DIWAN hat auf islam.de angekündigt, sich am "Samstag (25.Oktober) zusammenfinden, um bekanntzugeben, ob eine Sichtung des Neumondes am Samstag erfolgte". Nach langjähriger Erfahrung mit dem DIWAN ist es in einem gewissen Maße möglich, den Weg der Entscheidungsfindung des Ausschusses zu skizzieren. Folgende Tatsachen spielen bei der Entscheidungsfindung zum Ramadân Anfang eine große Rolle:
- Leider zum wiederholten Male wird sich der DIWAN am falschen Tag zur Mondsichtung treffen. Der Grund liegt einfach darin, dass das Wissen über den Anfang des Monats Ša`bân 1424 falsch ist. Man wird fälschlicher Weise am 28. Ša`bân den Hilal suchen, obwohl der Mond erst am 29. und 30. gesehen werden kann und nie am 28. (siehe Ša`bân Mond). Diese Tatsache ist eine optimale Voraussetzung, um auf eine falsche Entscheidung zu kommen.
- Saudi Arabien benutzt den Ummu-l-qurâ Kalender (siehe Stellungname zum Anfang des Ramadân 1424). Auf der Internetseite des Computer and Electronics Research Institute kann der Ummu-l-qurâ Kalender bewundert werden, wo man auch leicht feststellen kann, dass der 1. Ramadân - laut Kalender - auf den 26. Oktober fällt! Saudi Arabien wird höchstwahrscheinlich erfahrungsgemäß diesem Kalender folgen.
- Ein Kriterium, das vereinzelt, wie im Ummu-l-qurâ Kalender, Anwendung findet, ist der Vergleich der Untergänge des Mondes und der Sonne. Dieses Vorgehen ist aus islamischer Perpektive nicht vertretbar. Geht die Sonne eher als der Mond unter, so fängt der neue Monat an und im anderen Fall (Mond geht eher unter) hält der aktuelle Monat an.
Fazit: Wird in Saudi Arabien am Abend des 25. Oktobers der 1. Ramadân ausgerufen (siehe Punkt 1 und 2), so wird der DIWAN dieser Bekanntmachung folgen und als Argument für die Sichtung des Mondes keinen Zeugen, sondern den etwa siebenminütigen späteren Untergang des Mondes nach der Sonne nennen (siehe Punkt 3).
Allen Muslimen sei Vorsicht geboten, denn die Nachsicht ist umso bitterer..
Ich wünsche allen Muslimen einen segensreichen Ramadân.