Zum Inhalt

Wann beginnt der Ramadân 1425 n.H.

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Ramaḍān 1425 n.H.

Der geozentrische Neumond tritt ein am Donnerstag, dem 14. Oktober 2004 um 2:49 Uhr UT (d.h. 4:49 Uhr MESZ). Nach exakten astronomischen Berechnungen wird an diesem Tag die junge Mondsichel nur vom südamerikanischen Kontinent und vom südlichen Pazifik aus gesehen werden können, d.h. frühestens ca. 16-20 Stunden nach Neumond. In Asien, Afrika und Europa ist an diesem Tag eine Sichtung des jungen Mondes völlig unmöglich. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 14. Oktober nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - siehe hier. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.

Sichtbarkeitszone Ramadân 1425

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

Am darauf folgenden Freitag, dem 15. Oktober kann dann erwartet werden, dass der Hilāl bei geeigneten Wetterbedingungen von fast allen Gebieten der Erde aus gesehen werden kann. Dies ist wieder ein schönes Beispiel dafür, dass der islamische Monatsbeginn nicht überall auf der Welt mit dem selben Kalenderdatum zusammenfallen muss. Nach der Wahrscheinlichkeit wird der junge Mond im Verlauf mehrerer Jahre genauso oft auf der westlichen wie auf der östlichen Hemisphäre zuerst zu sichten sein, und Saudi-Arabien hat dafür kein naturgegebenes Vorrecht!

Die astronomischen Daten weisen somit darauf hin, dass der Monat Ramaḍān 1425 n.H. auf dem amerikanischen Kontinent mit Sonnenuntergang des 14. Oktober begonnen werden kann. Für den gesamten Bereich von Australien, Asien, Arabien(!), Afrika und Europa beginnt der Monat Ramaḍān 1425 n.H. allerdings erst mit Sonnenuntergang des 15. Oktober 2004.

Weiter geht's über die folgenden Links:

2. Die Situation in Sa`ûdi-Arabien

Nach einer Aussage von Dr. Zakiy Āl Muṣṭafā, der in Sa`ūdi-Arabien für die Erstellung des Ummu-l-qurā Kalenders verantwortlich ist, wird Sa`ūdi-Arabien in diesem Jahr den Ramaḍān offiziell nach dem Ummu-l-qurā Kalender am Freitag, dem 15. Oktober beginnen (Email an Br. Muhammad Hafiz, USA). Dies liegt daran, dass bereits der Monat Ša`bān aufgrund einer absurden „Sichtung“ des Hilāls (zu einem Zeitpunkt bevor in Makka überhaupt die Konjunktion mit der Sonne eingetreten war!) dort einen Tag zu früh begonnen wurde. Dadurch fällt der (falsche) „29. Ša`bān“ in Sa`ūdi-Arabien bereits auf Mittwoch, und daher „muss“ ja zwangsläufig der Hilāl spätestens am (falschen) „30. Ša`bān“, nämlich am Donnerstag „gesichtet“ werden. Das sa`ūdische Justizministerium wird also folglich jede noch so absurde „Sichtungsmeldung“ am Donnerstagabend zum Anlass nehmen, den Ramaḍān auszurufen.

Jeder, der bisher noch an das Märchen geglaubt hatte, dass Sa`ūdi-Arabien die islamischen Monatsbeginne nach der Sunna unseres Propheten (sas) und nach den klaren Anweisungen des Herrn (t) über die Sonne und den Mond, und zwar durch die Beobachtung der jungen Mondsichel festlegt, ist durch diese Aussage eines Verantwortlichen vielleicht eines Besseren belehrt. Dieser jährlich wiederkehrende Skandal einer ebenso unverfrorenen wie beharrlichen Missachtung der Šarī`a liegt der dort verwendete Ummu-l-qurā Kalender zugrunde. Der Ummu-l-qurā Kalender ist ein von der Mondsichtung unabhängiger Kalender. Er ist nach bestimmten mathematisch-astronomischen Regeln vorausberechnet, die nicht auf der Sichtung des Mondes basieren. Dieser Kalender ist eigentlich nur für ZIVILE Zwecke, z.B. die Festlegung von Schulferien oder ähnliches, bestimmt. Eine Verwendung zur Bestimmung der Monatsumbrüche für Monate wie Ramaḍān, Šawwāl und Dhū-l-Hijja ist aber nach dem islamischen Recht nicht akzeptabel, da es dafür die aktuelle Mondsichtung verlangt.

Genau genommen ist es sogar unzulässig, die bekannten islamischen Monatsnamen für einen Kalender zu benutzen, der nicht auf den islamischen Kalenderregeln basiert! In der Praxis verleitet dieser Kalender deshalb auch immer wieder ahnungslose Menschen dazu, den Mond am falschen Tag zu suchen und irgendetwas anderes am Himmel oder in ihrer Einbildung dafür zu halten, da sie meinen, dass der Mond laut Kalender ja "da sein" müsste. Auch in diesem Jahr wird also (das kann man jetzt schon einige Tage vorher sagen) das sa`ūdische Justizministerium wieder solche nachweislich falschen Sichtungen ohne wissenschaftliche Überprüfung ihrer Glaubwürdigkeit anerkennen, wohingegen die gleichzeitigen Nicht-Sichtungen durch die sechs offiziellen(!) Hilāl-Sichtungskomitees in sechs verschiedenen Regionen Sa`ūdi-Arabiens stets ignoriert werden.

Da immer noch viele islamische Organisationen (auch in Deutschland) ebenso willfährig wie ignorant die sa`ūdischen Fehlentscheidungen übernehmen, werden immer wieder Millionen und Aber-Millionen Muslime dazu gebracht, ihre religiösen Pflichten am falschen Tag zu verrichten (das gleiche gilt genauso auch für die Festtage).

3. Zusammenfassung

Qur'ān und Sunna weisen uns an, die Gesetze Allāhs (t) zu erkennen und sie zu nutzen. Der Monat Ramaḍān beginnt, wenn der Hilāl gesichtet wurde. Diese Sichtung darf aber den astronomischen Berechnungen nicht widersprechen, denn diese sind auch nur ein Erkennen und Nutzen der Gesetze Allāhs (t). Es genügt auch NICHT, "einfach nur dem sa`ūdischen Datum zu folgen", denn ein solches Vorgehen hat absolut keine Grundlage in der Šarī`a, um so mehr, wenn es klar erkennbar falsch ist und auf menschlichen Fehlentscheidungen beruht. Das Anstreben einer "Einheit der Umma GEGEN die Gesetze der Šarī`a" ist nicht akzeptabel. Allāh (t) und sein Prophet (sas) haben uns genau gesagt, wie und wann wir den Ramaḍān zu beginnen haben: Nach der Šarī`a ist das Sichten des Hilāls eine Pflicht für die muslimischen Gemeinden; dagegen findet das sa`ūdische Justizministerium, der Ummu-l-qurā Kalender oder die Zusammenkunft von Ausschüssen im warmen Stübchen, um ein wenig arabisches Fernsehen zu schauen, leider keine Erwähnung.

Hiermit seien also alle Muslime aufgefordert, den Hilāl am Donnerstagabend, dem 14.10.2004 und am Freitagabend, dem 15.10. 2004 zu suchen. Bei geeignetem Wetter wird die Sichtung der jungen Mondsichel in šā'a-Llāh aber erst am Freitag, dem 15.10.2004 möglich sein, so dass wir alle gemeinsam am Samstag, dem 16.10.2004 das Fasten im Ramaḍān beginnen können.

Alle angeblichen Sichtungen in Asien, Arabien, Afrika oder Europa am 14.10. sind vom wissenschaftlichen Standpunkt als VÖLLIG UNMÖGLICH zurückzuweisen. Eine mögliche Sichtung des jungen Mondes an diesem Datum in Südamerika ist zum einen nicht zu erwarten (keine islamischen Länder, keine organisierte Hilāl-Beobachtung), und ist des weiteren für uns nicht relevant (da Sichtungsmeldungen aus der westlichen Hemisphäre für die östliche Hemisphäre zu spät kommen). Daher ist ein Ausrufen des Ramaḍān zum 15.10. (wie es leider schon auf vielen Webseiten steht) als FALSCH anzusehen! Wer am Freitag, dem 15.10. fastet, hat nicht im Ramaḍān gefastet, sondern am letzten Tag des Monats Ša`bān. Außerdem wird durch den falschen Beginn des Ramaḍān die segensreiche Laylatu-l-qadr an den falschen Tagen gesucht und dadurch versäumt. Allāh (t) wird diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die wider besseres Wissen Tausende und Millionen Muslime beharrlich und seit Jahren falsch informieren und dadurch vom klaren Weg des Islam abbringen! Hier sei noch einmal das Statement von oben wiedergegeben:

Der Ramaḍān 1425 n.H. beginnt für den gesamten Bereich von Australien, Asien, Arabien, Afrika und Europa erst mit Sonnenuntergang des 15. Oktober 2004, zum ersten Mal gefastet wird dort am Samstag, dem 16. Oktober 2004, wa-Llāhu a`lam.

Liebe Geschwister im Islam, ich wünsche Euch allen einen gesegneten Ramaḍān, möge Allāh (t) unser Fasten annehmen und uns Seine Belohnung dafür gewähren. Al-salāmu `alaykum, euer Bruder

Aḥmad Kaufmann - Mörlenbach - Deutschland Mitglied von ICOP (Islamic Crescents' Observation Project der Jordanian Astronomical Society)

Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe bitte auch folgende Links: http://www.jas.org.jo/icop.html, http://www.mondsichtung.de/, http://www.moonsighting.com und viele weitere Links auf diesen Seiten!

Konstruktive Kommentare oder Meldungen von positiven oder negativen Sichtungsergebnissen an den genannten Tagen sind willkommen.

4. Stellungnahme der AUASS zum Ramadân-Beginn

Am 29. September 2004 wurde von der Arabischen Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS) folgende Stellungnahme herausgegeben, Übersetzung folgt weiter unten:

Statement AUASS zum Ramadan 1425

Übersetzung:

Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS) Komitee für die Neumonde, Kalender und Zeitbestimmung

Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Samstag, der 16.10. ist der Erste der Tage des gesegneten Monats Ramaḍān

Samstag, der 16. Oktober 2004 n.J. fällt in diesem Jahr auf den Ersten der Tage des gesegneten Monats Ramaḍān, denn die geozentrische Konjunktion des Monats Ramaḍān 1425 n.H. wird sich am Donnerstag, dem 14. Oktober um 2:48 Uhr morgens Weltzeit ereignen, und an diesem Tag ist eine Sichtung des jungen Mondes von jedem Gebiet der islamischen Welt aus unmöglich, selbst unter Verwendung eines Teleskops. Dagegen ist eine Sichtung des jungen Mondes mit bloßem Auge am Freitag, dem 15. Oktober mit Leichtigkeit von den meisten Staaten der islamischen Welt aus zu erwarten.

Was die Situation des Mondes bei Sonnenuntergang am Donnerstag in einigen der arabischen und islamischen Städte betrifft, so wird in der Hauptstadt Malaysias, Kuala Lumpur, die Sonne um 19:01 Uhr lokaler Zeit untergehen und der Mond um 19:15 Uhr, d.h. der Mond bleibt nur für die Dauer von 14 Minuten nach dem Sonnenuntergang am Himmel anwesend, und das Mondalter im Moment des Sonnenuntergangs wird 8 Stunden und 13 Minuten sein. In der Stadt Makka al-Mukarrama wird die Sonne um 17:57 Uhr lokaler Zeit untergehen und der Mond um 18:15 Uhr, d.h. der Mond verweilt nur für die Dauer von 18 Minuten nach dem Sonnenuntergang, und sein Alter wird zur Zeit des Sonnenuntergangs 12 Stunden und 9 Minuten sein. In der Stadt `Ammān wird die Sonne um 17:11 Uhr lokaler Zeit untergehen und der Mond um 17:26 Uhr, und dies bedeutet, dass der Mond für die Dauer von 16 Minuten nach dem Sonnenuntergang zutage bleibt, und sein Alter zur Zeit des Sonnenuntergangs wird 12 Stunden und 22 Minuten sein. In der Hauptstadt Mauritaniens, Nuakchott, wird die Sonne um 18:42 Uhr lokaler Zeit untergehen und der Mond um 19:07 Uhr, d.h. der Mond verweilt nur für die Dauer von 25 Minuten nach dem Sonnenuntergang, und sein Alter zur Zeit des Sonnenuntergangs wird 15 Stunden und 54 Minuten sein.

Diese Werte sind nicht ausreichend um den jungen Mond am Donnerstag von irgendeinem Gebiet der islamischen Welt aus zu sichten, jener Zustand des Mondes ist noch die Phase der Unsichtbarkeit, er ist bei Sonnenuntergang in allen Gebieten der islamischen Welt noch nicht in die Phase der jungen Mondsichel übergegangen. Es ist wert zu erwähnen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Sichtung des jungen Mondes stets größer wird, je mehr wir uns nach Westen begeben. Jenes ist so, weil das Mondalter, seine Verweilzeit, seine Höhe über dem Horizont und das Maß seines Leuchtens zunehmen, je mehr wir uns nach Westen begeben. Dieses bedeutet, dass die Gebiete des arabischen Westens die bevorzugten Gebiete der islamischen Welt sind, um den jungen Mond zu sichten. Und wenn die Sichtung des jungen Mondes am Donnerstag im arabischen Westen nicht möglich ist, so bedeutet dies mit Sicherheit, das sie an jenem Tag von allen Gebieten der islamischen Welt aus nicht möglich ist.

Was den Freitag betrifft, so ist die Sichtung des jungen Mondes nach Sonnenuntergang mit Leichtigkeit möglich von den meisten Staaten der islamischen Welt aus. Weil die Sichtung des jungen Mondes am Donnerstag von jedem Gebiet in der islamischen Welt aus nicht möglich ist, wohingegen seine Sichtung am Freitag von den meisten Gebieten der islamischen Welt aus möglich ist, so sollte der Beginn des Monats Ramaḍān 1425 n.H. am Samstag, dem 16. Oktober sein. Allerdings gibt es einige islamische Staaten, die nicht die Sichtung des jungen Mondes zur Bedingung für den Beginn des Hijriyy-Monats machen, sondern die sich mit [der Bedingung] „Monduntergang nach dem Sonnenuntergang“ begnügen, und in diesen islamischen Staaten wird der Beginn des Monats Ramaḍān am Freitag, dem 15. Oktober sein. Hiermit ruft die Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften die Bevölkerung dazu auf, den jungen Mond des Monats Ramaḍān an den beiden Tagen Donnerstag und Freitag zu suchen, und ihre Ergebnisse an die Union zu senden, weil die Union seit fünf Jahren monatlich die Ergebnisse des Aufsuchens des jungen Mondes veröffentlicht, und zwar im Internet auf der Adresse http://www.jas.org.jo/icop.html.

Übersetzung aus dem Arabischen: (c) Aḥmad Kaufmann