1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Dhū-l-ḥijja 1425 n.H.
Der geozentrische Neumond tritt ein am Montag, dem 10. Januar 2005 um 12:04 Uhr UT (d.h. 13:04 Uhr MEZ). Nach exakten astronomischen Berechnungen ist an diesem Tag in Asien, Afrika, Europa, Nordamerika und dem größten Teil von Südamerika eine Sichtung des jungen Mondes völlig unmöglich. Theoretisch könnte an diesem Tag die junge Mondsichel nur in Chile mit starken Teleskopen und vom südöstlichen Pazifik mit optischen Hilfsmitteln aus gesehen werden können. Aus diesen Gebieten ist jedoch an jenem Tag keine Mondsichtung durch Muslime zu erwarten. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 10. Januar nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - siehe hier. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)
Am darauf folgenden Dienstag, dem 11. Januar kann dann erwartet werden, dass der Hilāl bei geeigneten Wetterbedingungen von fast allen Gebieten der Erde aus gesehen werden kann.
Die astronomischen Daten weisen somit darauf hin, dass der Monat Dhū-l-ḥijja 1425 n.H. weltweit erst mit Sonnenuntergang des 11. Januar 2005 beginnt. Der erste Tag des Opferfestes (`Īdu-l-Aḍḥā, Kurban Bayramı) am 10. Dhū-l-ḥijja kann somit weltweit am Freitag, dem 21. Januar 2005 begangen werden.
Mondsichtung.de wird in šā’a-Llāh demnächst noch über die aktuelle Situation berichten.
Am 2. Januar 2005 wurde von der Arabischen Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS) eine Stellungnahme zum Tag des Opferfestes herausgegeben, in der aufgezeigt wurde, dass am Montag, dem 10.1.2005 der Mond in allen islamischen Staaten vor der Sonne untergehen wird, womit wissenschaftlich belegt wurde, dass eine Sichtung an diesem Tag nicht möglich ist, und folglich der Monat Dhū-l-ḥijja 1425 am Mittwoch, dem 12. Januar beginnen wird, und der erste Tag des gesegneten Opferfestes auf Freitag, den 21. Januar 2005 fällt.
Nach den in der Zwischenzeit erfolgten verwirrenden und widersprüchlichen Meldungen aus Sa`ūdi-Arabien gab die AUASS am 15. Januar 2005 eine weiteres Kommuniqué zu diesen Vorgängen heraus, in dem in deutlichen Worten Stellung dazu genommen wird. mondsichtung.de schließt sich dieser Meinung voll und ganz an, die deutsche Übersetzung folgt weiter unten:

Übersetzung:
Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS)
Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Kommentar der AUASS zur Änderung des Termins des Opferfestes
Ing. Muḥammad Šawkat `Ūdah Stellv. Vorsitzender des Komitees für die Neumonde, Kalender, und Zeitbestimmung Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS)
Der Oberste Justizrat im Königreich Sa`ūdi-Arabien hat am Mittwoch, dem 12. Januar 2005 ein Kommuniqué herausgegeben, in dem erwähnt wurde, dass es keinen Nachweis einer Sichtung des Hilāls des Monats Dhū-l-ḥijja am Montag gebe, und dass Mittwoch, der 12. Januar 2005 der Erste der Tage des Monats Dhū-l-ḥijja 1425 sei. Also sei Freitag [21.1.05] der Erste der Tage des gesegneten Opferfestes, und wir waren wirklich sehr glücklich aus Anlass dieser korrekten und in Übereinstimmung mit den wissenschaftlichen Tatsachen stehenden Bekanntmachung. Aber wir wurden am Freitagabend, dem 14. Januar 2005 durch ein anderes Kommuniqué des Obersten Justizrates im Königreich Sa`ūdi-Arabien überrascht, das mit einer Bestätigung seines ersten Kommuniqués begann, aber danach folgende Mitteilung erwähnte:
„In Anbetracht dessen, dass am Freitagabend, dem 3. Dhū-l-ḥijja nach dem Ummu-l-qurā-Kalender mehrere Zeugen einer Sichtung des Hilāls (am Montag) in der Nacht zum Dienstag vorstellig wurden, sie waren aus al-Sayḥ im Osten der Provinz al-Rayn, und dass das Gericht von al-Rayn darüber informiert wurde, wo sie der ehrenwerte Richter von al-Rayn einbestellte und wo zwei von ihnen erschienen, die ihrer beider Sichtung des Dhū-l-ḥijja-Hilāls nach Sonnenuntergang am Montag, dem 29. Dhū-l-qa`da bezeugten, und es sah ihn jeder Einzelne von ihnen beiden auch noch, nachdem sie das Abendgebet gebetet hatten, und es erwähnte jeder Einzelne von ihnen beiden, dass er ihn in der Nacht zum Mittwoch hoch sah und sichtbar bleibend bis zum Nachtgebet...“
Demzufolge verkündete der Rat, dass Dienstag [11.1.05] der Erste der Tage des Monats Dhū-l-ḥijja sei, und dass Donnerstag [20.1.05] der Erste der Tage des Opferfestes sei. In Wahrheit erfordert diese Bekanntmachung aber einen Widerspruch, denn der Mond ging am Montag [10.1.05] in allen islamischen Staaten bereits vor der Sonne unter, folglich war die Sichtung des Hilāls am Montag nichtig und unmöglich, da der Mond sich nach Sonnenuntergang nicht über dem Horizont befand! In Kuala Lumpur, der Hauptstadt Malaysias, ging der Mond bereits 5 Minuten vor der Sonne unter, in Makka al-Mukarrama und in Rabāṭ 3 Minuten. Im Gebiet von al-Sayḥ, wo einige Zeugen eine Sichtung des Hilāls behaupteten, ging die Sonne am Montag um 6:57 Uhr unter, und der Mond um 6:53 Uhr, d.h. der Mond war bereits 4 Minuten vor der Sonne untergegangen, aber wir sind überrascht darüber, dass jemand an jenem Tag dort eine Sichtung des Hilâls nach Verrichtung seines Abendgebets (d.h. ca. 20 Minuten nach Sonnenuntergang) behauptete! Welch ein Wunder! Sind die wissenschaftlichen Berechnungen bis zu einem derartigen Grad falsch gewesen? Ist es in der gesamten Geschichte der Menschheit jemals vorgekommen, dass die astronomischen Berechnungen darauf hinwiesen, dass die Sonne z.B. um 6 Uhr abends untergehen wird, und danach kam jemand der bezeugt, dass er die Sonne von 6 Uhr bis um 6:20 Uhr sah? Sind die astronomischen Berechnungen exakt für die gesamten Himmelskörper, aber um mindestens 20 Minuten falsch im Hinblick auf den Mond? Warum halten wir die astronomischen Berechnungen für glaubwürdig beim Zeitpunkt des Sonnenuntergangs, denn auf ihrer Grundlage beten wir ja das Abendgebet und brechen wir das Fasten im Ramaḍān, während sie im schlimmsten Maße ignoriert werden im Hinblick auf den Mond? Schließlich wünschen wir, dass die Verantwortlichen in den islamischen Staaten den Monat Dhū-l-ḥijja auf der Grundlage einer korrekten Sichtung des Hilāls beginnen, und nicht basierend auf Behauptungen, die unvereinbar sind mit den einfachsten wissenschaftlichen Fakten, und deren Akzeptanz auf nichts anderes hinweist als auf eine komplette Ignoranz dieser einfachen Fakten. Zahlreiche islamische Staaten verkünden den Beginn des Monats Dhū-l-ḥijja auf der Grundlage einer korrekten Sichtung des Hilāls und sie folgen Sa`ūdi[-Arabien] nicht in seiner Bekanntmachung, insbesondere wenn sie falsch war, zu diesen Staaten gehören Indonesien, Malaysia, Iran, Marokko und zahlreiche andere islamische Staaten. Der Šaykh Ibn `Uthaymīn* bestätigte, dass es für die islamischen Staaten nicht zwingend ist, der Bekanntmachung Sa`ūdi[-Arabiens] bei der Festlegung des Beginns des Monats Dhū-l-ḥijja zu folgen! Vielmehr ist [nur] der Wallfahrer an das gebunden, was ihm Sa`ūdi[-Arabien] bekannt gibt, wohingegen die islamischen Staaten den Monat Dhū-l-ḥijja auf der Grundlage ihrer [eigenen] Sichtung des Hilāls beginnen, denn dies war die gültige Praxis zur Zeit des Gesandten (s) und in allen islamischen Staaten, erst in der letzten Zeit begannen einige islamische Staaten damit, der sa`ūdischen Bekanntmachung zu folgen, selbst wenn sie klar und offenkundig falsch war! Es ist wirklich bedauerlich, dass eine Stelle den Nachweis einer Sichtung des Hilāls um 20 Minuten nach Sonnenuntergang bekannt gibt, während der Mond in diesem Moment eigentlich längst unter dem Horizont war, [und dies] am selben Tag an dem die Amerikanische Weltraumbehörde NASA und die Europäische Weltraumbehörde den Erfolg einer Landung eines ihrer Raumfahrzeuge auf der Oberfläche des Mondes des Planeten Saturn namens Titan bekannt gaben! Wie gut beherrscht doch der Westen den Gebrauch der astronomischen Berechnungen, denn sie landen damit auf der Oberfläche des Mondes des Planeten Saturn, während wir leider immer noch miteinander diskutieren, ob die astronomischen Berechnungen exakt sind oder nicht!
* Bekannter zeitgenössischer islamischer Rechtsgelehrter aus Sa`ūdi-Arabien (Anm. d. Übers.)
Übersetzung aus dem Arabischen: (c) Aḥmad Kaufmann
In der sa`udischen Zeitung al-Waṭan erschien mit der Ausgabe vom Donnerstag, 10. Dhū l-ḥijja 1425 n.H./20. Januar 2005 n.J. (Nr. 1574 – 5. Jahrgang) unter dem Titel "Šuhūd al-mustaḥīl" ein bemerkenswerter Artikel, der einiges Licht auf die Ereignisse in Sa`udi-Arabien anlässlich des Beginns des diesjährigen Monats Dhū l-ḥijja wirft. (Der arabische Originaltext ist hier einzusehen)
Auf der einen Seite wird hier exemplarisch klargestellt, auf welche „Zeugen“ sich die Entscheidungen des Obersten Justizrats (Majlis al-Qaḍā’ al-A`lā) stützen, auf der anderen Seite kann man mit Erschrecken (wenn nicht Entsetzen) feststellen, welche Einstellung der Vorsitzende des Obersten Justizrates gegenüber den Wissenschaftlern und Astronomen im Allgemeinen einnimmt.
Anmerkung: Der Text der deutschen Übersetzung erscheint nicht immer einfach formuliert und verständlich, aber dies gibt nur die Diktion und Formulierung des arabischen Originals wieder. Es lohnt sich trotzdem, den Artikel zu lesen, der einen Meilenstein in der sa`udischen Informationspolitik darstellt und hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegt. Auch dort in Sa`udi-Arabien wird langsam Kritik öffentlich laut, in šā’a-Llāh wird es eines Tages Früchte tragen.
Zeugen des Unmöglichen
Ḥamza al-Muzayniyy (sa`ūdischer Schriftsteller)
Noch immer entfacht das Problem der Ahilla umfassendere Diskussionen. In den meisten Fällen entbrannte eine Diskussion über den Beginn des Monats Ramaḍān und sein Ende. Dieses Mal entbrannte sie [jedoch] über die Festlegung des Beginns des Monats Dhū l-ḥijja des Jahres 1425 n.H. Der Anlass war, wie gewöhnlich, dass der Justizrat die Zeugenaussage von Menschen zur Grundlage nahm, die bezeugen, dass sie den Hilāl mit direkter visueller Sichtung sahen, im Widerspruch zu den realen Verhältnissen.
Der Rat erließ dieses Mal zu Beginn der Angelegenheit ein Kommuniqué, worin erklärt wurde, dass jene [Leute], deren Zeugnis man gewöhnlich annimmt, keine Sichtung des Hilāls in der Nacht zum Dienstag bezeugten. Der Entschuldigungsgrund war, dass er [von Wolken] verdeckt war; deshalb wurde festgelegt, dass der Beginn des Monats am Mittwoch sei. Aber [dann] erschienen zwei Zeugen, die ihn in jener Nacht sahen, und dies veranlasste den Rat dazu, eine weitere Verordnung zu erlassen, wonach Dienstag der Erste der Tage des Monats Dhū l-ḥijja war.
Die Verordnung kam für alle überraschend, denn die King `Abdu l-`Azīz City for Science and Technology (KACST)* hatte eine Mitteilung herausgegeben, wonach der Hilāl am Montag überall im gesamten Königreich vor der Sonne untergeht. Dies heißt, dass eine Sichtung des Hilāls nach Sonnenuntergang an jenem Tag unmöglich ist aus dem einfachen Grunde, dass er sich nicht mehr über dem Horizont befindet.
Viele Menschen waren darüber beunruhigt, dass sie den Hilāl am Mittwoch hoch sahen, und sie argwöhnten, dass der Grund für seine Höhe wäre, dass es ein Hilāl des Dienstags sei. Aber die wissenschaftliche Erklärung für diese Höhe ist sehr einfach: Jenes [ist so], weil seit seiner Geburt etwa 37 Stunden vergangen waren. Vielleicht sollten wir uns daran erinnern, dass Šaykh Ṣāliḥ al-Laḥīdān, der Vorsitzende des Justizrates, die Höhe des Hilāls als Argument in dem Kommuniqué vorbrachte, welches er am 9.11.1425 n.H. herausgab, und dies ist, was bei den Menschen den falschen Eindruck eines Zusammenhangs zwischen der Höhe des Hilāls und dem Beginn des Monats erweckt.
Was die Aufmerksamkeit auf das Kommuniqué lenkt, das der Vorsitzende des Obersten Justizrates herausgab, und auf das Interview, welches die Zeitung `Ukāẓ** mit ihm durchführte, sind die vielen Ausdrücke mit denen die beiden Zeugen beschrieben wurden, auf die sich der Rat bei der Bestätigung der Sichtung in der Nacht zum Dienstag beruft. Sie werden beschrieben als „verständige Männer im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte“, die zu den „unbescholtenen, vertrauenswürdigen und kenntnisreichen Leuten gehören“, und „die Männer und keine Kinder sind, oder welche, denen der Zustand des Mondes verborgen bliebe, denn sie gehören zu den ‚Leuten der Weidewirtschaft und der Kamele‘“.
Dieser Nachdruck bei der Empfehlung der beiden Zeugen lässt möglicherweise darauf schließen, dass er ein Hinweis darauf ist, dass sich der Rat über die Kraft der Aussage einer Unmöglichkeit der Hilāl-Sichtung in dieser Nacht bewusst war. Deshalb musste man zurückgreifen auf ein Erbringen umfassender Charakteristika der beiden Zeugen entsprechend der Stärke jenes Arguments. Diese umfassende Beschreibung der beiden Zeugen bedeutet [jedoch] ihrer beider Charakterisierung in jeder möglichen Weise, sonst gäbe es keine Beziehung zwischen ihrer beider „Zugehörigkeit zu den Leuten der Weidewirtschaft und der Kamele“ und der Richtigkeit ihrer beider Zeugnisse. Denn was die sonstigen Quellen betrifft, so liefern sie ein anderes Bild der beiden Zeugen. Denn ein Reporter der Zeitung „al-Ḥayāt“ ging nach al-Rayn*** und suchte Kontakt zu ihnen beiden, aber er wurde darüber informiert, dass beide niemanden treffen wollten „wegen ihrer beider Furcht vor dem Neid, und weil sie sich beide für den Ḥajj vorbereiteten“. Und dass es einen dritten Grund gibt, und zwar dass es ihnen beiden verboten ist, irgendjemanden zu treffen, außer unter bestimmten Bedingungen. Und der Reporter verwies auf die Beschreibung einiger Leute, dass sie beide einige Charakteristika besäßen, die nicht darauf hinwiesen, dass sie sich beide durch etwas Außergewöhnliches auszeichneten.
Des weiteren ging eine Delegation von Astronomen der KACST in diese Region und hatte Erfolg mit einem Treffen der beiden Zeugen. Sie fand, dass sie beide im hohen Alter waren und das Alter jedes einzelnen von ihnen beiden überstieg die 80. Es ist hier nicht meine Absicht ihrer beider Persönlichkeiten in Zweifel zu ziehen, oder ihrer beider Aufrichtigkeit bei der Erzählung über das, was sie für einen Hilāl hielten. Sondern ich möchte nur darauf hinweisen, dass man höchste Anstrengungen unternehmen muss zur Bestätigung und Überprüfung der beiden Zeugenaussagen.
Es ist auch auffällig, dass der Justizrat vom wörtlichen Verständnis abgeht, welches wir bei seinem Verständnis des Ḥadīth kennen: „Fastet bei seiner Sichtung und brecht das Fasten bei seiner Sichtung, und wenn er für euch bedeckt ist, so vollendet die Anzahl mit dreißig Tagen“. Der reine Text dieses Ḥadīth assoziiert eine Verbindung mit dem Ramaḍān. Aber der Rat folgert jetzt daraus eine Notwendigkeit der Sichtung für den Beginn und das Ende eines anderen Monats als des Ramaḍān. Šaykh al-Laḥīdān sagt: „Die an einen vollendeten Monat gebundene `Ibāda wird nur veranlasst durch die Sichtung des Hilāls den Beginn betreffend, und danach durch seine Sichtung das Ende betreffend, und auch der Vollzug des Ḥajj zu seiner Zeit, von welcher Allāh will, dass er darin stattfindet, ist nicht erfüllt außer durch das Erbringen von Beweisen einer Bestätigung des Hilāls und seiner Erkenntnis.“ Es war zu erwarten, dass der Rat sich wörtlich an den Ḥadīth hält und ihn nicht verallgemeinert im Hinblick auf eine Festlegung des Beginns der anderen Monate.
Das Kommuniqué des Šaykh al-Laḥīdān und das Interview von `Ukāẓ mit ihm machen deutlich, dass der Rat mit Komitees in Verbindung steht, die bekannt sind für die Bestätigung der Ahilla, und mit ihnen Richter entsendet, denn er sagt: „... die Komitees, welche gewöhnlich in ihrem Bereich den Hilāl sichten, wurden zusammen mit den Richtern in den Gerichten formiert, und sie gingen hinaus zur Untersuchung und ihrer Beobachtung einer Hilāl-Sichtung, und mit ihnen gingen noch einige Angehörige anderer staatlicher Observatorien hinaus. Danach verließen sie ihre Aufenthaltsorte, denn sie sichteten nicht den Hilāl von Dhū l-ḥijja in der Nacht zum Dienstag, da der Hilāl für uns bedeckt war.“
Er legt diese Angelegenheit im Detail dar in seiner Aussage: „Beim Herankommen des Monats und insbesondere des Monats, bei dessen Herankommen Sorgfalt verwendet werden muss, werden die Gerichte informiert und die Richter fordern die Leute auf, von denen bekannt ist, dass sie sich gewöhnlich um eine Sichtung des Hilāls bemühen und scharfes Sehvermögen haben. Eine Anzahl geht kurz vor Sonnenuntergang hinaus, mit ihnen Richter und Abgeordnete der Bezirksregierung oder des Verwaltungszentrums, sie bleiben am [jeweiligen] Ort des Zentrums zur Beobachtung des Hilāls, deshalb ist dies seit langem eine übliche Angelegenheit.“
Der Šaykh al-Laḥīdān bestätigt ein weiteres Mal, dass der Rat annehme, was ihm die Observatorien seit langer Zeit sagen. Aber was in seinem Kommuniqué und in seinem Interview steht, weist darauf hin, dass der Rat mit den Observatorien [in einer Weise] umgeht, [die] mit viel Abneigung und Herabsetzung durchsetzt [ist]. Denn er sagt über die Meinung der Astronomen zur Höhe des Hilāls in der Nacht zum Mittwoch: „Es ist bedauerlich, dass die ‚Leute des Berechnens‘ oder wie es auch genannt wird, ‚der Astronomie‘, bei dieser gewaltigen Höhe aussagten, dass er am Dienstag bereits vor der Sonne unterginge“ (sic, gemeint war „Montag“). Ich muss hier darauf hinweisen, dass Šaykh al-Laḥīdān selbst in dem Interview sagte, dass die Höhe des Hilāls an sich kein Hinweis für das Mondalter sei. Als der Zeitungsreporter ihn befragte über die Möglichkeit, dass die Astronomen Fehler bei ihrer Beobachtung des Hilāls machten, sagte er: „Das wissen wir nicht, aber sie schauen zum Horizont und sie schauen in die Bücher.“ Diese Erwiderung erweckt den Eindruck einer nicht vorhandenen Wertschätzung des Šaykh al-Laḥīdān für die Astronomen, oder vielleicht einer nicht vorhandenen Kenntnis darüber, was sie tun. Vielmehr ist seine Beschreibung nichts anderes als ein Urteil über ihre mangelnde Qualifikation.
Der Šaykh Ṣāliḥ al-Laḥīdān wiederholt seine Rechtfertigung dessen, dass der Rat sich nicht auf die Astronomen und ihre Arbeit in den Observatorien verlässt, denn dies ergebe sich daraus, dass jene selten bei den Gerichten vorstellig würden zur Abgabe ihrer Zeugenaussagen über eine Sichtung des Hilāls. Die Frage ist nun: Solange der Oberste Justizrat einige Richter beauftragt, mit den Komitees hinauszugehen, die eine Sichtung des Hilāls mit bloßem Auge versuchen - und es oft etwas ist, dessen Ergebnisse falsch sind, wäre es dann nicht das Beste, wenn der Rat schon besorgt ist um Genauigkeit und um Hilfesuche bei den Astronomen, dass er einige Richter zur KACST schickte, um die Stellungnahme der Astronomen an den Beobachtungsorten einzuholen? Und für jene Richter wäre es möglich, dass sie sich selbst über die Sichtung des Hilāls vergewisserten mithilfe der vorhandenen Teleskope.
Der Šaykh Ṣāliḥ al-Laḥīdān beendet das Interview, welches die Zeitung `Ukāẓ mit ihm führte, mit seiner Aussage: „Ich empfehle allen Taqwā Allāhs, Aufrichtigkeit bei der Unterredung, und das Vermeiden des Einmischens in Angelegenheiten, die sie nichts angehen. Der Justizrat denkt darüber nach, demjenigen eine Strafe aufzuerlegen, der sich in die Schriften über den Hilāl einmischt, indem er seine Sichtung oder das Gegenteil behauptet, weil jenes eine Verunsicherung bei den Menschen hervorruft, insbesondere da sie über diese Angelegenheit nicht Bescheid wissen.“ Das Erschreckende an diesen Worten ist, dass sie die schlimmsten Argumente der Gegner der offiziellen religiösen Gremien Sa`udi[-Arabiens] unterstützen, weil die religiösen Meinungen, die diese Gremien herausgeben, nicht auf Überzeugung beruhen, sondern auf einer vereinheitlichten Meinung, auf Zurückweisung, Zwang, Verpflichtung, und einer versagten Gelegenheit für die Anderen, ihren Standpunkt in der diskutierten Angelegenheit darzulegen.
Wir waren schon lange Zeit die Opfer solcher Verdächtigungen, aber jetzt bestätigt der Vorsitzende einer der größten offiziellen Institutionen es in aller Offenheit. Dass Šaykh al-Laḥīdān den Ausdruck „Auferlegung von Strafe“ [gebraucht], anstelle in diesem [Zusammenhang] von Gerichtsverhandlung zu sprechen, ist auffallend. Dieses heißt, dass der Justizrat, welcher die letzte Zuflucht der Gerechtigkeit und der Straffreiheit für die Menschen ist, außer nach ihrer sicheren Verurteilung für das, wessen man sie beschuldigt, vielleicht dieses ehrenvolle Amt überschreitet, indem er ohne Gerichtsverhandlung zur Strafe verurteilt, wenn er selbst Partei im Verfahren ist.
Also die Wiederholung der Aussage darüber, dass eine Angelegenheit die Landsleute nichts anginge, was eine Aberkennung ihres Rechtes darüber zu reden notwendig macht, ist eine ihm nicht erlaubte Angelegenheit, denn darin läge ein Monopol für die Wahrheit und eine Bevormundung der Muslime und ein Entzug ihrer Freiheit zu denken und sich über Angelegenheiten zu äußern, die sie für sich als wichtig ansehen.
Was das Verbrechen betrifft, von dem der Vorsitzende des Obersten Justizrats möchte, dass die, die darüber schreiben, bestraft werden, so ist dies „die Verunsicherung“ für die Menschen. Aber es ist klar, dass die Quelle der Verunsicherung jene aufeinanderfolgenden und sich widersprechenden Kommuniqués sind, die nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen aufbauen.
Kurz gesagt, was in diesem Jahr geschah zum Ende des Monats Ramaḍān, beim Nichtvorliegen einer Zeugenaussage zum Beginn des Monats Dhū l-qa`da, und dem Durcheinander und dem Widerspruch zum Beginn des Monats Dhū l-ḥijja, verlangt vom Staat einige Maßnahmen zu treffen zum Beenden dieser Situation, deren Fortdauer nicht zulässig ist, insbesondere da es bei uns im Königreich Mittel gibt, die uns das Erreichen von exakt zutreffenden Entscheidungen zur Festlegung des Beginns der Monate und ihres Endes ermöglichen, und das ist es, was uns davon befreit, zu Opfern von Zeugen des Unmöglichen zu werden.
(c) Übersetzung aus dem Arabischen: Gerhard Aḥmad Kaufmann
Anmerkungen:
* Eine unabhängige wissenschaftliche Organisation des sa`udischen Staates in Riyāḍ, dort wird auch der unselige Ummu l-qurā-Kalender berechnet. Hier ein Link zu ihrer (englischen) Webseite.
** Der arabische Text dieses Artikels in der Zeitung `Ukāẓ vom Montag, 7. Dhū l-ḥijja 1425 n.H./17. Januar 2005 kann hier eingesehen werden.
*** Ein Ort ca. 175 km südwestlich von Riyāḍ