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Islam

Wann ist das Opferfest (`Īdu l-Aḍḥā, Kurban Bayramı) 1425 n.H.?

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Dhū-l-ḥijja 1425 n.H.

Der geozentrische Neumond tritt ein am Montag, dem 10. Januar 2005 um 12:04 Uhr UT (d.h. 13:04 Uhr MEZ). Nach exakten astronomischen Berechnungen ist an diesem Tag in Asien, Afrika, Europa, Nordamerika und dem größten Teil von Südamerika eine Sichtung des jungen Mondes völlig unmöglich. Theoretisch könnte an diesem Tag die junge Mondsichel nur in Chile mit starken Teleskopen und vom südöstlichen Pazifik mit optischen Hilfsmitteln aus gesehen werden können. Aus diesen Gebieten ist jedoch an jenem Tag keine Mondsichtung durch Muslime zu erwarten. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 10. Januar nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - siehe hier. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.

Sichtbarkeitszone Dhû-l-hijja 1425

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

Am darauf folgenden Dienstag, dem 11. Januar kann dann erwartet werden, dass der Hilāl bei geeigneten Wetterbedingungen von fast allen Gebieten der Erde aus gesehen werden kann.

Die astronomischen Daten weisen somit darauf hin, dass der Monat Dhū-l-ḥijja 1425 n.H. weltweit erst mit Sonnenuntergang des 11. Januar 2005 beginnt. Der erste Tag des Opferfestes (`Īdu-l-Aḍḥā, Kurban Bayramı) am 10. Dhū-l-ḥijja kann somit weltweit am Freitag, dem 21. Januar 2005 begangen werden.

Mondsichtung.de wird in šā’a-Llāh demnächst noch über die aktuelle Situation berichten.

2. Stellungnahme der AUASS zum Opferfest

Am 2. Januar 2005 wurde von der Arabischen Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS) eine Stellungnahme zum Tag des Opferfestes herausgegeben, in der aufgezeigt wurde, dass am Montag, dem 10.1.2005 der Mond in allen islamischen Staaten vor der Sonne untergehen wird, womit wissenschaftlich belegt wurde, dass eine Sichtung an diesem Tag nicht möglich ist, und folglich der Monat Dhū-l-ḥijja 1425 am Mittwoch, dem 12. Januar beginnen wird, und der erste Tag des gesegneten Opferfestes auf Freitag, den 21. Januar 2005 fällt.

Nach den in der Zwischenzeit erfolgten verwirrenden und widersprüchlichen Meldungen aus Sa`ūdi-Arabien gab die AUASS am 15. Januar 2005 eine weiteres Kommuniqué zu diesen Vorgängen heraus, in dem in deutlichen Worten Stellung dazu genommen wird. mondsichtung.de schließt sich dieser Meinung voll und ganz an, die deutsche Übersetzung folgt weiter unten:

Statement 2 AUASS Dhû-l-hijja 1425

Übersetzung:

Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS)

Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Kommentar der AUASS zur Änderung des Termins des Opferfestes

Ing. Muḥammad Šawkat `Ūdah Stellv. Vorsitzender des Komitees für die Neumonde, Kalender, und Zeitbestimmung Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS)

Der Oberste Justizrat im Königreich Sa`ūdi-Arabien hat am Mittwoch, dem 12. Januar 2005 ein Kommuniqué herausgegeben, in dem erwähnt wurde, dass es keinen Nachweis einer Sichtung des Hilāls des Monats Dhū-l-ḥijja am Montag gebe, und dass Mittwoch, der 12. Januar 2005 der Erste der Tage des Monats Dhū-l-ḥijja 1425 sei. Also sei Freitag [21.1.05] der Erste der Tage des gesegneten Opferfestes, und wir waren wirklich sehr glücklich aus Anlass dieser korrekten und in Übereinstimmung mit den wissenschaftlichen Tatsachen stehenden Bekanntmachung. Aber wir wurden am Freitagabend, dem 14. Januar 2005 durch ein anderes Kommuniqué des Obersten Justizrates im Königreich Sa`ūdi-Arabien überrascht, das mit einer Bestätigung seines ersten Kommuniqués begann, aber danach folgende Mitteilung erwähnte:

„In Anbetracht dessen, dass am Freitagabend, dem 3. Dhū-l-ḥijja nach dem Ummu-l-qurā-Kalender mehrere Zeugen einer Sichtung des Hilāls (am Montag) in der Nacht zum Dienstag vorstellig wurden, sie waren aus al-Sayḥ im Osten der Provinz al-Rayn, und dass das Gericht von al-Rayn darüber informiert wurde, wo sie der ehrenwerte Richter von al-Rayn einbestellte und wo zwei von ihnen erschienen, die ihrer beider Sichtung des Dhū-l-ḥijja-Hilāls nach Sonnenuntergang am Montag, dem 29. Dhū-l-qa`da bezeugten, und es sah ihn jeder Einzelne von ihnen beiden auch noch, nachdem sie das Abendgebet gebetet hatten, und es erwähnte jeder Einzelne von ihnen beiden, dass er ihn in der Nacht zum Mittwoch hoch sah und sichtbar bleibend bis zum Nachtgebet...“

Demzufolge verkündete der Rat, dass Dienstag [11.1.05] der Erste der Tage des Monats Dhū-l-ḥijja sei, und dass Donnerstag [20.1.05] der Erste der Tage des Opferfestes sei. In Wahrheit erfordert diese Bekanntmachung aber einen Widerspruch, denn der Mond ging am Montag [10.1.05] in allen islamischen Staaten bereits vor der Sonne unter, folglich war die Sichtung des Hilāls am Montag nichtig und unmöglich, da der Mond sich nach Sonnenuntergang nicht über dem Horizont befand! In Kuala Lumpur, der Hauptstadt Malaysias, ging der Mond bereits 5 Minuten vor der Sonne unter, in Makka al-Mukarrama und in Rabāṭ 3 Minuten. Im Gebiet von al-Sayḥ, wo einige Zeugen eine Sichtung des Hilāls behaupteten, ging die Sonne am Montag um 6:57 Uhr unter, und der Mond um 6:53 Uhr, d.h. der Mond war bereits 4 Minuten vor der Sonne untergegangen, aber wir sind überrascht darüber, dass jemand an jenem Tag dort eine Sichtung des Hilâls nach Verrichtung seines Abendgebets (d.h. ca. 20 Minuten nach Sonnenuntergang) behauptete! Welch ein Wunder! Sind die wissenschaftlichen Berechnungen bis zu einem derartigen Grad falsch gewesen? Ist es in der gesamten Geschichte der Menschheit jemals vorgekommen, dass die astronomischen Berechnungen darauf hinwiesen, dass die Sonne z.B. um 6 Uhr abends untergehen wird, und danach kam jemand der bezeugt, dass er die Sonne von 6 Uhr bis um 6:20 Uhr sah? Sind die astronomischen Berechnungen exakt für die gesamten Himmelskörper, aber um mindestens 20 Minuten falsch im Hinblick auf den Mond? Warum halten wir die astronomischen Berechnungen für glaubwürdig beim Zeitpunkt des Sonnenuntergangs, denn auf ihrer Grundlage beten wir ja das Abendgebet und brechen wir das Fasten im Ramaḍān, während sie im schlimmsten Maße ignoriert werden im Hinblick auf den Mond? Schließlich wünschen wir, dass die Verantwortlichen in den islamischen Staaten den Monat Dhū-l-ḥijja auf der Grundlage einer korrekten Sichtung des Hilāls beginnen, und nicht basierend auf Behauptungen, die unvereinbar sind mit den einfachsten wissenschaftlichen Fakten, und deren Akzeptanz auf nichts anderes hinweist als auf eine komplette Ignoranz dieser einfachen Fakten. Zahlreiche islamische Staaten verkünden den Beginn des Monats Dhū-l-ḥijja auf der Grundlage einer korrekten Sichtung des Hilāls und sie folgen Sa`ūdi[-Arabien] nicht in seiner Bekanntmachung, insbesondere wenn sie falsch war, zu diesen Staaten gehören Indonesien, Malaysia, Iran, Marokko und zahlreiche andere islamische Staaten. Der Šaykh Ibn `Uthaymīn* bestätigte, dass es für die islamischen Staaten nicht zwingend ist, der Bekanntmachung Sa`ūdi[-Arabiens] bei der Festlegung des Beginns des Monats Dhū-l-ḥijja zu folgen! Vielmehr ist [nur] der Wallfahrer an das gebunden, was ihm Sa`ūdi[-Arabien] bekannt gibt, wohingegen die islamischen Staaten den Monat Dhū-l-ḥijja auf der Grundlage ihrer [eigenen] Sichtung des Hilāls beginnen, denn dies war die gültige Praxis zur Zeit des Gesandten (s) und in allen islamischen Staaten, erst in der letzten Zeit begannen einige islamische Staaten damit, der sa`ūdischen Bekanntmachung zu folgen, selbst wenn sie klar und offenkundig falsch war! Es ist wirklich bedauerlich, dass eine Stelle den Nachweis einer Sichtung des Hilāls um 20 Minuten nach Sonnenuntergang bekannt gibt, während der Mond in diesem Moment eigentlich längst unter dem Horizont war, [und dies] am selben Tag an dem die Amerikanische Weltraumbehörde NASA und die Europäische Weltraumbehörde den Erfolg einer Landung eines ihrer Raumfahrzeuge auf der Oberfläche des Mondes des Planeten Saturn namens Titan bekannt gaben! Wie gut beherrscht doch der Westen den Gebrauch der astronomischen Berechnungen, denn sie landen damit auf der Oberfläche des Mondes des Planeten Saturn, während wir leider immer noch miteinander diskutieren, ob die astronomischen Berechnungen exakt sind oder nicht!

* Bekannter zeitgenössischer islamischer Rechtsgelehrter aus Sa`ūdi-Arabien (Anm. d. Übers.)

Übersetzung aus dem Arabischen: (c) Aḥmad Kaufmann

3. „Zeugen des Unmöglichen“ - Auch in Sa`udi-Arabien wird Kritik öffentlich laut

In der sa`udischen Zeitung al-Waṭan erschien mit der Ausgabe vom Donnerstag, 10. Dhū l-ḥijja 1425 n.H./20. Januar 2005 n.J. (Nr. 1574 – 5. Jahrgang) unter dem Titel "Šuhūd al-mustaḥīl" ein bemerkenswerter Artikel, der einiges Licht auf die Ereignisse in Sa`udi-Arabien anlässlich des Beginns des diesjährigen Monats Dhū l-ḥijja wirft. (Der arabische Originaltext ist hier einzusehen)

Auf der einen Seite wird hier exemplarisch klargestellt, auf welche „Zeugen“ sich die Entscheidungen des Obersten Justizrats (Majlis al-Qaḍā’ al-A`lā) stützen, auf der anderen Seite kann man mit Erschrecken (wenn nicht Entsetzen) feststellen, welche Einstellung der Vorsitzende des Obersten Justizrates gegenüber den Wissenschaftlern und Astronomen im Allgemeinen einnimmt.

Anmerkung: Der Text der deutschen Übersetzung erscheint nicht immer einfach formuliert und verständlich, aber dies gibt nur die Diktion und Formulierung des arabischen Originals wieder. Es lohnt sich trotzdem, den Artikel zu lesen, der einen Meilenstein in der sa`udischen Informationspolitik darstellt und hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegt. Auch dort in Sa`udi-Arabien wird langsam Kritik öffentlich laut, in šā’a-Llāh wird es eines Tages Früchte tragen.

Zeugen des Unmöglichen

Ḥamza al-Muzayniyy (sa`ūdischer Schriftsteller)

Noch immer entfacht das Problem der Ahilla umfassendere Diskussionen. In den meisten Fällen entbrannte eine Diskussion über den Beginn des Monats Ramaḍān und sein Ende. Dieses Mal entbrannte sie [jedoch] über die Festlegung des Beginns des Monats Dhū l-ḥijja des Jahres 1425 n.H. Der Anlass war, wie gewöhnlich, dass der Justizrat die Zeugenaussage von Menschen zur Grundlage nahm, die bezeugen, dass sie den Hilāl mit direkter visueller Sichtung sahen, im Widerspruch zu den realen Verhältnissen.

Der Rat erließ dieses Mal zu Beginn der Angelegenheit ein Kommuniqué, worin erklärt wurde, dass jene [Leute], deren Zeugnis man gewöhnlich annimmt, keine Sichtung des Hilāls in der Nacht zum Dienstag bezeugten. Der Entschuldigungsgrund war, dass er [von Wolken] verdeckt war; deshalb wurde festgelegt, dass der Beginn des Monats am Mittwoch sei. Aber [dann] erschienen zwei Zeugen, die ihn in jener Nacht sahen, und dies veranlasste den Rat dazu, eine weitere Verordnung zu erlassen, wonach Dienstag der Erste der Tage des Monats Dhū l-ḥijja war.

Die Verordnung kam für alle überraschend, denn die King `Abdu l-`Azīz City for Science and Technology (KACST)* hatte eine Mitteilung herausgegeben, wonach der Hilāl am Montag überall im gesamten Königreich vor der Sonne untergeht. Dies heißt, dass eine Sichtung des Hilāls nach Sonnenuntergang an jenem Tag unmöglich ist aus dem einfachen Grunde, dass er sich nicht mehr über dem Horizont befindet.

Viele Menschen waren darüber beunruhigt, dass sie den Hilāl am Mittwoch hoch sahen, und sie argwöhnten, dass der Grund für seine Höhe wäre, dass es ein Hilāl des Dienstags sei. Aber die wissenschaftliche Erklärung für diese Höhe ist sehr einfach: Jenes [ist so], weil seit seiner Geburt etwa 37 Stunden vergangen waren. Vielleicht sollten wir uns daran erinnern, dass Šaykh Ṣāliḥ al-Laḥīdān, der Vorsitzende des Justizrates, die Höhe des Hilāls als Argument in dem Kommuniqué vorbrachte, welches er am 9.11.1425 n.H. herausgab, und dies ist, was bei den Menschen den falschen Eindruck eines Zusammenhangs zwischen der Höhe des Hilāls und dem Beginn des Monats erweckt.

Was die Aufmerksamkeit auf das Kommuniqué lenkt, das der Vorsitzende des Obersten Justizrates herausgab, und auf das Interview, welches die Zeitung `Ukāẓ** mit ihm durchführte, sind die vielen Ausdrücke mit denen die beiden Zeugen beschrieben wurden, auf die sich der Rat bei der Bestätigung der Sichtung in der Nacht zum Dienstag beruft. Sie werden beschrieben als „verständige Männer im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte“, die zu den „unbescholtenen, vertrauenswürdigen und kenntnisreichen Leuten gehören“, und „die Männer und keine Kinder sind, oder welche, denen der Zustand des Mondes verborgen bliebe, denn sie gehören zu den ‚Leuten der Weidewirtschaft und der Kamele‘“.

Dieser Nachdruck bei der Empfehlung der beiden Zeugen lässt möglicherweise darauf schließen, dass er ein Hinweis darauf ist, dass sich der Rat über die Kraft der Aussage einer Unmöglichkeit der Hilāl-Sichtung in dieser Nacht bewusst war. Deshalb musste man zurückgreifen auf ein Erbringen umfassender Charakteristika der beiden Zeugen entsprechend der Stärke jenes Arguments. Diese umfassende Beschreibung der beiden Zeugen bedeutet [jedoch] ihrer beider Charakterisierung in jeder möglichen Weise, sonst gäbe es keine Beziehung zwischen ihrer beider „Zugehörigkeit zu den Leuten der Weidewirtschaft und der Kamele“ und der Richtigkeit ihrer beider Zeugnisse. Denn was die sonstigen Quellen betrifft, so liefern sie ein anderes Bild der beiden Zeugen. Denn ein Reporter der Zeitung „al-Ḥayāt“ ging nach al-Rayn*** und suchte Kontakt zu ihnen beiden, aber er wurde darüber informiert, dass beide niemanden treffen wollten „wegen ihrer beider Furcht vor dem Neid, und weil sie sich beide für den Ḥajj vorbereiteten“. Und dass es einen dritten Grund gibt, und zwar dass es ihnen beiden verboten ist, irgendjemanden zu treffen, außer unter bestimmten Bedingungen. Und der Reporter verwies auf die Beschreibung einiger Leute, dass sie beide einige Charakteristika besäßen, die nicht darauf hinwiesen, dass sie sich beide durch etwas Außergewöhnliches auszeichneten.

Des weiteren ging eine Delegation von Astronomen der KACST in diese Region und hatte Erfolg mit einem Treffen der beiden Zeugen. Sie fand, dass sie beide im hohen Alter waren und das Alter jedes einzelnen von ihnen beiden überstieg die 80. Es ist hier nicht meine Absicht ihrer beider Persönlichkeiten in Zweifel zu ziehen, oder ihrer beider Aufrichtigkeit bei der Erzählung über das, was sie für einen Hilāl hielten. Sondern ich möchte nur darauf hinweisen, dass man höchste Anstrengungen unternehmen muss zur Bestätigung und Überprüfung der beiden Zeugenaussagen.

Es ist auch auffällig, dass der Justizrat vom wörtlichen Verständnis abgeht, welches wir bei seinem Verständnis des Ḥadīth kennen: „Fastet bei seiner Sichtung und brecht das Fasten bei seiner Sichtung, und wenn er für euch bedeckt ist, so vollendet die Anzahl mit dreißig Tagen“. Der reine Text dieses Ḥadīth assoziiert eine Verbindung mit dem Ramaḍān. Aber der Rat folgert jetzt daraus eine Notwendigkeit der Sichtung für den Beginn und das Ende eines anderen Monats als des Ramaḍān. Šaykh al-Laḥīdān sagt: „Die an einen vollendeten Monat gebundene `Ibāda wird nur veranlasst durch die Sichtung des Hilāls den Beginn betreffend, und danach durch seine Sichtung das Ende betreffend, und auch der Vollzug des Ḥajj zu seiner Zeit, von welcher Allāh will, dass er darin stattfindet, ist nicht erfüllt außer durch das Erbringen von Beweisen einer Bestätigung des Hilāls und seiner Erkenntnis.“ Es war zu erwarten, dass der Rat sich wörtlich an den Ḥadīth hält und ihn nicht verallgemeinert im Hinblick auf eine Festlegung des Beginns der anderen Monate.

Das Kommuniqué des Šaykh al-Laḥīdān und das Interview von `Ukāẓ mit ihm machen deutlich, dass der Rat mit Komitees in Verbindung steht, die bekannt sind für die Bestätigung der Ahilla, und mit ihnen Richter entsendet, denn er sagt: „... die Komitees, welche gewöhnlich in ihrem Bereich den Hilāl sichten, wurden zusammen mit den Richtern in den Gerichten formiert, und sie gingen hinaus zur Untersuchung und ihrer Beobachtung einer Hilāl-Sichtung, und mit ihnen gingen noch einige Angehörige anderer staatlicher Observatorien hinaus. Danach verließen sie ihre Aufenthaltsorte, denn sie sichteten nicht den Hilāl von Dhū l-ḥijja in der Nacht zum Dienstag, da der Hilāl für uns bedeckt war.“

Er legt diese Angelegenheit im Detail dar in seiner Aussage: „Beim Herankommen des Monats und insbesondere des Monats, bei dessen Herankommen Sorgfalt verwendet werden muss, werden die Gerichte informiert und die Richter fordern die Leute auf, von denen bekannt ist, dass sie sich gewöhnlich um eine Sichtung des Hilāls bemühen und scharfes Sehvermögen haben. Eine Anzahl geht kurz vor Sonnenuntergang hinaus, mit ihnen Richter und Abgeordnete der Bezirksregierung oder des Verwaltungszentrums, sie bleiben am [jeweiligen] Ort des Zentrums zur Beobachtung des Hilāls, deshalb ist dies seit langem eine übliche Angelegenheit.“

Der Šaykh al-Laḥīdān bestätigt ein weiteres Mal, dass der Rat annehme, was ihm die Observatorien seit langer Zeit sagen. Aber was in seinem Kommuniqué und in seinem Interview steht, weist darauf hin, dass der Rat mit den Observatorien [in einer Weise] umgeht, [die] mit viel Abneigung und Herabsetzung durchsetzt [ist]. Denn er sagt über die Meinung der Astronomen zur Höhe des Hilāls in der Nacht zum Mittwoch: „Es ist bedauerlich, dass die ‚Leute des Berechnens‘ oder wie es auch genannt wird, ‚der Astronomie‘, bei dieser gewaltigen Höhe aussagten, dass er am Dienstag bereits vor der Sonne unterginge“ (sic, gemeint war „Montag“). Ich muss hier darauf hinweisen, dass Šaykh al-Laḥīdān selbst in dem Interview sagte, dass die Höhe des Hilāls an sich kein Hinweis für das Mondalter sei. Als der Zeitungsreporter ihn befragte über die Möglichkeit, dass die Astronomen Fehler bei ihrer Beobachtung des Hilāls machten, sagte er: „Das wissen wir nicht, aber sie schauen zum Horizont und sie schauen in die Bücher.“ Diese Erwiderung erweckt den Eindruck einer nicht vorhandenen Wertschätzung des Šaykh al-Laḥīdān für die Astronomen, oder vielleicht einer nicht vorhandenen Kenntnis darüber, was sie tun. Vielmehr ist seine Beschreibung nichts anderes als ein Urteil über ihre mangelnde Qualifikation.

Der Šaykh Ṣāliḥ al-Laḥīdān wiederholt seine Rechtfertigung dessen, dass der Rat sich nicht auf die Astronomen und ihre Arbeit in den Observatorien verlässt, denn dies ergebe sich daraus, dass jene selten bei den Gerichten vorstellig würden zur Abgabe ihrer Zeugenaussagen über eine Sichtung des Hilāls. Die Frage ist nun: Solange der Oberste Justizrat einige Richter beauftragt, mit den Komitees hinauszugehen, die eine Sichtung des Hilāls mit bloßem Auge versuchen - und es oft etwas ist, dessen Ergebnisse falsch sind, wäre es dann nicht das Beste, wenn der Rat schon besorgt ist um Genauigkeit und um Hilfesuche bei den Astronomen, dass er einige Richter zur KACST schickte, um die Stellungnahme der Astronomen an den Beobachtungsorten einzuholen? Und für jene Richter wäre es möglich, dass sie sich selbst über die Sichtung des Hilāls vergewisserten mithilfe der vorhandenen Teleskope.

Der Šaykh Ṣāliḥ al-Laḥīdān beendet das Interview, welches die Zeitung `Ukāẓ mit ihm führte, mit seiner Aussage: „Ich empfehle allen Taqwā Allāhs, Aufrichtigkeit bei der Unterredung, und das Vermeiden des Einmischens in Angelegenheiten, die sie nichts angehen. Der Justizrat denkt darüber nach, demjenigen eine Strafe aufzuerlegen, der sich in die Schriften über den Hilāl einmischt, indem er seine Sichtung oder das Gegenteil behauptet, weil jenes eine Verunsicherung bei den Menschen hervorruft, insbesondere da sie über diese Angelegenheit nicht Bescheid wissen.“ Das Erschreckende an diesen Worten ist, dass sie die schlimmsten Argumente der Gegner der offiziellen religiösen Gremien Sa`udi[-Arabiens] unterstützen, weil die religiösen Meinungen, die diese Gremien herausgeben, nicht auf Überzeugung beruhen, sondern auf einer vereinheitlichten Meinung, auf Zurückweisung, Zwang, Verpflichtung, und einer versagten Gelegenheit für die Anderen, ihren Standpunkt in der diskutierten Angelegenheit darzulegen.

Wir waren schon lange Zeit die Opfer solcher Verdächtigungen, aber jetzt bestätigt der Vorsitzende einer der größten offiziellen Institutionen es in aller Offenheit. Dass Šaykh al-Laḥīdān den Ausdruck „Auferlegung von Strafe“ [gebraucht], anstelle in diesem [Zusammenhang] von Gerichtsverhandlung zu sprechen, ist auffallend. Dieses heißt, dass der Justizrat, welcher die letzte Zuflucht der Gerechtigkeit und der Straffreiheit für die Menschen ist, außer nach ihrer sicheren Verurteilung für das, wessen man sie beschuldigt, vielleicht dieses ehrenvolle Amt überschreitet, indem er ohne Gerichtsverhandlung zur Strafe verurteilt, wenn er selbst Partei im Verfahren ist.

Also die Wiederholung der Aussage darüber, dass eine Angelegenheit die Landsleute nichts anginge, was eine Aberkennung ihres Rechtes darüber zu reden notwendig macht, ist eine ihm nicht erlaubte Angelegenheit, denn darin läge ein Monopol für die Wahrheit und eine Bevormundung der Muslime und ein Entzug ihrer Freiheit zu denken und sich über Angelegenheiten zu äußern, die sie für sich als wichtig ansehen.

Was das Verbrechen betrifft, von dem der Vorsitzende des Obersten Justizrats möchte, dass die, die darüber schreiben, bestraft werden, so ist dies „die Verunsicherung“ für die Menschen. Aber es ist klar, dass die Quelle der Verunsicherung jene aufeinanderfolgenden und sich widersprechenden Kommuniqués sind, die nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen aufbauen.

Kurz gesagt, was in diesem Jahr geschah zum Ende des Monats Ramaḍān, beim Nichtvorliegen einer Zeugenaussage zum Beginn des Monats Dhū l-qa`da, und dem Durcheinander und dem Widerspruch zum Beginn des Monats Dhū l-ḥijja, verlangt vom Staat einige Maßnahmen zu treffen zum Beenden dieser Situation, deren Fortdauer nicht zulässig ist, insbesondere da es bei uns im Königreich Mittel gibt, die uns das Erreichen von exakt zutreffenden Entscheidungen zur Festlegung des Beginns der Monate und ihres Endes ermöglichen, und das ist es, was uns davon befreit, zu Opfern von Zeugen des Unmöglichen zu werden.

(c) Übersetzung aus dem Arabischen: Gerhard Aḥmad Kaufmann

Anmerkungen:

* Eine unabhängige wissenschaftliche Organisation des sa`udischen Staates in Riyāḍ, dort wird auch der unselige Ummu l-qurā-Kalender berechnet. Hier ein Link zu ihrer (englischen) Webseite.

** Der arabische Text dieses Artikels in der Zeitung `Ukāẓ vom Montag, 7. Dhū l-ḥijja 1425 n.H./17. Januar 2005 kann hier eingesehen werden.

*** Ein Ort ca. 175 km südwestlich von Riyāḍ

Wann ist `Īdu l-Fitr (Ramazan Bayramı) 1425 n.H.?

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Šawwāl 1425 n.H.

Der geozentrische Neumond des Monats Šawwāl tritt ein am Freitag, dem 12. November 2004 um 14:28 Uhr UT (d.h. um 15:28 MEZ). Nach exakten astronomischen Berechnungen würde die junge Mondsichel an diesem Tag bestenfalls mit optischen Hilfsmitteln (Teleskopen) im südlichen Pazifischen Ozean gesehen werden können. Dort gibt es allerdings keine Landmassen. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 12. November nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB – siehe hier. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.

Sichtbarkeitszone Shawwâl 1425/1

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

Am darauf folgenden Samstag, dem 13. November, wird dann fast überall auf der Welt eine leichte Sichtung der jungen Mondsichel möglich sein. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 13. November nach dem Yallop-Kriterium:

Sichtbarkeitszone Shawwâl 1425/2

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

Die astronomischen Daten ergeben somit, dass das Ramaḍān-Fest weltweit von allen Muslimen gemeinsam am Sonntag, dem 14. November 2004 n.J. begangen werden kann. Das gilt sowohl bei Anwendung des Prinzips der lokalen Sichtung (Ikhtilāfu-l-maṭāli`), als auch bei Anwendung des Prinzips der globalen Sichtung (Ittiḥādu-l-maṭāli`).

Da auf dem amerikanischen Kontinent das Fasten im Monat Ramaḍān korrekterweise bereits am Freitag, dem 15. Oktober begonnen wurde, wird dort somit 30 Tage gefastet werden. In Asien, Arabien, Europa und Afrika, wo korrekterweise das Fasten im Monat Ramaḍān erst am Samstag, dem 16. Oktober begonnen wurde, wird in diesem Jahr nur 29 Tage gefastet werden. Wa-Llāhu a`lam.

2. Stellungnahme der AUASS zum Ramadân-Fest

Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften

Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Sonntag, der 14. November ist der Erste der Festtage

Ing. Muḥammad Šawkat `Odeh Stellv. Vorsitzender des Komitees für die Neumonde, Kalender, und Zeitbestimmung Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS)

Sonntag, der 14. November 2004 n.J. fällt auf den Ersten der Tage des Monats Šawwāl in diesem Jahr, weil sich die geozentrische Konjunktion des Monats Šawwāl 1425 n.H. am 12. November um 14:27 Uhr UT ereignen wird. An diesem Tag ist die Sichtung des jungen Mondes von allen Staaten der islamischen Welt aus unmöglich, denn der Monduntergang [erfolgt] vor dem Sonnenuntergang. Am Samstag, dem 13. November ist eine Sichtung des jungen Mondes unter Verwendung eines Teleskops zu erwarten in Südost-Asien, den meisten Golf-Staaten, den Ländern von al-Šām, Nordafrika, Südeuropa und dem nördlichen Nordamerika, während eine Sichtung des jungen Mondes mit bloßem Auge zu erwarten ist im Süden der Arabischen Halbinsel, in der Mitte und im Süden des afrikanischen Kontinents, in der Mitte und im Süden von Nordamerika, und im südamerikanischen Kontinent.

Was die Situation des Mondes bei Sonnenuntergang am Samstag in einigen arabischen und islamischen Städten betrifft: In der malaysischen Hauptstadt Kuala Lumpur wird sich die topozentrische Konjunktion (Neumond) am Freitagabend um 23:17 Uhr lokaler Zeit ereignen, am Samstag wird die Sonne um 18:58 Uhr untergehen und der Mond um 19:40 Uhr, d.h. der Mond wird für die Dauer von 42 Minuten nach Sonnenuntergang am Himmel anwesend bleiben; das Mondalter wird im Moment des Sonnenuntergangs 19 Stunden und 41 Minuten betragen. Daraus folgt, dass die Sichtung des jungen Mondes in der Stadt Kuala Lumpur am Samstag mit bloßem Auge [nur] schwierig möglich ist. In der Stadt Makka al-Mukarrama wird sich die topozentrische Konjunktion (Neumond) am Freitagabend um 18:52 Uhr lokaler Zeit ereignen, am Samstag wird die Sonne um 17:42 Uhr untergehen und der Mond um 18:23 Uhr, d.h. der Mond wird für die Dauer von 41 Minuten nach dem Sonnenuntergang verweilen; sein Alter wird zur Zeit des Sonnenuntergangs 22 Stunden und 50 Minuten betragen, daraus folgt, dass eine Sichtung des jungen Mondes in der Stadt Makka al-Mukarrama am Samstag mit bloßem Auge [nur] schwierig möglich ist. Betreffend die Stadt `Ammān, so wird sich die topozentrische Konjunktion (Neumond) am Freitagabend um 17:40 Uhr lokaler Zeit ereignen, am Samstag wird die Sonne um 16:43 Uhr untergehen und der Mond um 17:17 Uhr, dies bedeutet, dass der Mond für die Dauer von 34 Minuten nach dem Sonnenuntergang sichtbar sein wird; sein Alter zur Zeit des Sonnenuntergangs wird 23 Stunden und drei Minuten sein, daraus folgt, dass eine Sichtung des jungen Mondes in der Stadt `Ammān am Samstag nur unter Zuhilfenahme eines Teleskops möglich ist. In der mauretanischen Hauptstadt Nuakchott wird sich die topozentrische Konjunktion (Neumond) am Freitagabend um 15:08 Uhr lokaler Zeit ereignen, am Samstag wird die Sonne um 18:27 Uhr untergehen und der Mond um 19:19 Uhr, d.h. der Mond wird für die Dauer von 52 Minuten nach dem Sonnenuntergang verweilen; sein Alter wird zur Zeit des Sonnenuntergangs 27 Stunden und 19 Minuten sein, daraus folgt, dass eine Sichtung des jungen Mondes am Samstag in der Stadt Nuakchott mit bloßem Auge leicht möglich ist.

Hiermit ruft die Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften die Bevölkerung auf, den jungen Mond des Monats Šawwāl am Samstag zu suchen und ihre Ergebnisse an die Union einzusenden, weil die Union seit fünf Jahren monatlich die Ergebnisse des Aufsuchens der Mondsichel veröffentlicht, und zwar im Internet auf der Adresse http://www.jas.org.jo/icop.html.

Wir bitten die Verantwortlichen in den islamischen Staaten, [dass sie] die Bevölkerung nicht dazu aufruft, den jungen Mond am Freitag zu suchen, da der Mond an jenem Tag in allen islamischen Staaten vor der Sonne untergeht. Denn was gibt es für einen Grund die Bevölkerung dazu aufzurufen etwas zu suchen, was nicht vorhanden ist? Der Tag, an dem man den jungen Mond suchen sollte ist Samstag, weil die Möglichkeit einer Sichtung des jungen Mondes an diesem Tag zwischen der Möglichkeit einer Sichtung nur unter Verwendung eines Teleskops und der schwierigen oder leichten Sichtung mit bloßem Auge schwankt, in dem [einen oder] anderen Gebiet.

Es ist wert, die Übereinstimmung der Beobachtungsergebnisse der Mondsichel des Monats Ramaḍān mit den zuvor [angestellten] astronomischen Berechungen zu erwähnen, denn die astronomischen Berechnungen wiesen im Voraus darauf hin, dass die Sichtung des jungen Mondes am Donnerstag, dem 14. Oktober nicht möglich sein würde. Tatsächlich stimmten alle Beobachter der Mondsichel in den islamischen Staaten darin überein, dass die Sichtung des jungen Mondes am Donnerstag nicht möglich war. Darunter waren astronomische Experten, die am Donnerstag eine Suche der Mondsichel des Monats Ramaḍān auf dem Gipfel des Jabal Šams im Sultanat `Oman vornahmen, dessen Höhe 3000 m über NN beträgt. Sie verwendeten drei Teleskope zur Suche nach dem jungen Mond, und die Mondsichel wurde nicht gesehen, wie eigentlich zu erwarten war. Darüber hinaus unternahmen astronomische Experten eine Suche der Mondsichel vom höchsten Gipfel des Jabal al-Šarāt in Jordanien, dessen Höhe 1700 m beträgt. Sie verwendeten zwei computergesteuerte Teleskope und die Sichtung des jungen Mondes war ihnen nicht möglich. Auch Mondsichter aus ganz Australien, Brunei, Indonesien, Malaysia, Iran, `Iraq, Sa`udi[-Arabien], Kuwayt, Algerien, Südafrika, Nigeria und Griechenland waren nicht imstande zu einer Sichtung des jungen Mondes am Donnerstag, dem 14. Oktober, wie dies die astronomischen Berechnungen schon im Voraus bestätigten. Glückwünsche an die islamischen Staaten, die ihr Fasten am Samstag begannen unter Bezugnahme auf eine Sichtung des jungen Mondes, wie Brunei, Indien, Pakistan, Iran, `Oman, Südafrika und eine Anzahl anderer islamischer Staaten. Es ist möglich in die detaillierten Ergebnisse der Beobachtung der Mondsichel des Monats Ramaḍān Einsicht zu nehmen auf der Seite des Islamischen Projekts zur Beobachtung der Mondsichel (ICOP) an der Adresse http://www.jas.org.jo/icop.html.

Übersetzung aus dem Arabischen: (c) Gerhard Aḥmad Kaufmann

Wann beginnt der Ramadân 1425 n.H.

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Ramaḍān 1425 n.H.

Der geozentrische Neumond tritt ein am Donnerstag, dem 14. Oktober 2004 um 2:49 Uhr UT (d.h. 4:49 Uhr MESZ). Nach exakten astronomischen Berechnungen wird an diesem Tag die junge Mondsichel nur vom südamerikanischen Kontinent und vom südlichen Pazifik aus gesehen werden können, d.h. frühestens ca. 16-20 Stunden nach Neumond. In Asien, Afrika und Europa ist an diesem Tag eine Sichtung des jungen Mondes völlig unmöglich. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 14. Oktober nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - siehe hier. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.

Sichtbarkeitszone Ramadân 1425

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

Am darauf folgenden Freitag, dem 15. Oktober kann dann erwartet werden, dass der Hilāl bei geeigneten Wetterbedingungen von fast allen Gebieten der Erde aus gesehen werden kann. Dies ist wieder ein schönes Beispiel dafür, dass der islamische Monatsbeginn nicht überall auf der Welt mit dem selben Kalenderdatum zusammenfallen muss. Nach der Wahrscheinlichkeit wird der junge Mond im Verlauf mehrerer Jahre genauso oft auf der westlichen wie auf der östlichen Hemisphäre zuerst zu sichten sein, und Saudi-Arabien hat dafür kein naturgegebenes Vorrecht!

Die astronomischen Daten weisen somit darauf hin, dass der Monat Ramaḍān 1425 n.H. auf dem amerikanischen Kontinent mit Sonnenuntergang des 14. Oktober begonnen werden kann. Für den gesamten Bereich von Australien, Asien, Arabien(!), Afrika und Europa beginnt der Monat Ramaḍān 1425 n.H. allerdings erst mit Sonnenuntergang des 15. Oktober 2004.

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2. Die Situation in Sa`ûdi-Arabien

Nach einer Aussage von Dr. Zakiy Āl Muṣṭafā, der in Sa`ūdi-Arabien für die Erstellung des Ummu-l-qurā Kalenders verantwortlich ist, wird Sa`ūdi-Arabien in diesem Jahr den Ramaḍān offiziell nach dem Ummu-l-qurā Kalender am Freitag, dem 15. Oktober beginnen (Email an Br. Muhammad Hafiz, USA). Dies liegt daran, dass bereits der Monat Ša`bān aufgrund einer absurden „Sichtung“ des Hilāls (zu einem Zeitpunkt bevor in Makka überhaupt die Konjunktion mit der Sonne eingetreten war!) dort einen Tag zu früh begonnen wurde. Dadurch fällt der (falsche) „29. Ša`bān“ in Sa`ūdi-Arabien bereits auf Mittwoch, und daher „muss“ ja zwangsläufig der Hilāl spätestens am (falschen) „30. Ša`bān“, nämlich am Donnerstag „gesichtet“ werden. Das sa`ūdische Justizministerium wird also folglich jede noch so absurde „Sichtungsmeldung“ am Donnerstagabend zum Anlass nehmen, den Ramaḍān auszurufen.

Jeder, der bisher noch an das Märchen geglaubt hatte, dass Sa`ūdi-Arabien die islamischen Monatsbeginne nach der Sunna unseres Propheten (sas) und nach den klaren Anweisungen des Herrn (t) über die Sonne und den Mond, und zwar durch die Beobachtung der jungen Mondsichel festlegt, ist durch diese Aussage eines Verantwortlichen vielleicht eines Besseren belehrt. Dieser jährlich wiederkehrende Skandal einer ebenso unverfrorenen wie beharrlichen Missachtung der Šarī`a liegt der dort verwendete Ummu-l-qurā Kalender zugrunde. Der Ummu-l-qurā Kalender ist ein von der Mondsichtung unabhängiger Kalender. Er ist nach bestimmten mathematisch-astronomischen Regeln vorausberechnet, die nicht auf der Sichtung des Mondes basieren. Dieser Kalender ist eigentlich nur für ZIVILE Zwecke, z.B. die Festlegung von Schulferien oder ähnliches, bestimmt. Eine Verwendung zur Bestimmung der Monatsumbrüche für Monate wie Ramaḍān, Šawwāl und Dhū-l-Hijja ist aber nach dem islamischen Recht nicht akzeptabel, da es dafür die aktuelle Mondsichtung verlangt.

Genau genommen ist es sogar unzulässig, die bekannten islamischen Monatsnamen für einen Kalender zu benutzen, der nicht auf den islamischen Kalenderregeln basiert! In der Praxis verleitet dieser Kalender deshalb auch immer wieder ahnungslose Menschen dazu, den Mond am falschen Tag zu suchen und irgendetwas anderes am Himmel oder in ihrer Einbildung dafür zu halten, da sie meinen, dass der Mond laut Kalender ja "da sein" müsste. Auch in diesem Jahr wird also (das kann man jetzt schon einige Tage vorher sagen) das sa`ūdische Justizministerium wieder solche nachweislich falschen Sichtungen ohne wissenschaftliche Überprüfung ihrer Glaubwürdigkeit anerkennen, wohingegen die gleichzeitigen Nicht-Sichtungen durch die sechs offiziellen(!) Hilāl-Sichtungskomitees in sechs verschiedenen Regionen Sa`ūdi-Arabiens stets ignoriert werden.

Da immer noch viele islamische Organisationen (auch in Deutschland) ebenso willfährig wie ignorant die sa`ūdischen Fehlentscheidungen übernehmen, werden immer wieder Millionen und Aber-Millionen Muslime dazu gebracht, ihre religiösen Pflichten am falschen Tag zu verrichten (das gleiche gilt genauso auch für die Festtage).

3. Zusammenfassung

Qur'ān und Sunna weisen uns an, die Gesetze Allāhs (t) zu erkennen und sie zu nutzen. Der Monat Ramaḍān beginnt, wenn der Hilāl gesichtet wurde. Diese Sichtung darf aber den astronomischen Berechnungen nicht widersprechen, denn diese sind auch nur ein Erkennen und Nutzen der Gesetze Allāhs (t). Es genügt auch NICHT, "einfach nur dem sa`ūdischen Datum zu folgen", denn ein solches Vorgehen hat absolut keine Grundlage in der Šarī`a, um so mehr, wenn es klar erkennbar falsch ist und auf menschlichen Fehlentscheidungen beruht. Das Anstreben einer "Einheit der Umma GEGEN die Gesetze der Šarī`a" ist nicht akzeptabel. Allāh (t) und sein Prophet (sas) haben uns genau gesagt, wie und wann wir den Ramaḍān zu beginnen haben: Nach der Šarī`a ist das Sichten des Hilāls eine Pflicht für die muslimischen Gemeinden; dagegen findet das sa`ūdische Justizministerium, der Ummu-l-qurā Kalender oder die Zusammenkunft von Ausschüssen im warmen Stübchen, um ein wenig arabisches Fernsehen zu schauen, leider keine Erwähnung.

Hiermit seien also alle Muslime aufgefordert, den Hilāl am Donnerstagabend, dem 14.10.2004 und am Freitagabend, dem 15.10. 2004 zu suchen. Bei geeignetem Wetter wird die Sichtung der jungen Mondsichel in šā'a-Llāh aber erst am Freitag, dem 15.10.2004 möglich sein, so dass wir alle gemeinsam am Samstag, dem 16.10.2004 das Fasten im Ramaḍān beginnen können.

Alle angeblichen Sichtungen in Asien, Arabien, Afrika oder Europa am 14.10. sind vom wissenschaftlichen Standpunkt als VÖLLIG UNMÖGLICH zurückzuweisen. Eine mögliche Sichtung des jungen Mondes an diesem Datum in Südamerika ist zum einen nicht zu erwarten (keine islamischen Länder, keine organisierte Hilāl-Beobachtung), und ist des weiteren für uns nicht relevant (da Sichtungsmeldungen aus der westlichen Hemisphäre für die östliche Hemisphäre zu spät kommen). Daher ist ein Ausrufen des Ramaḍān zum 15.10. (wie es leider schon auf vielen Webseiten steht) als FALSCH anzusehen! Wer am Freitag, dem 15.10. fastet, hat nicht im Ramaḍān gefastet, sondern am letzten Tag des Monats Ša`bān. Außerdem wird durch den falschen Beginn des Ramaḍān die segensreiche Laylatu-l-qadr an den falschen Tagen gesucht und dadurch versäumt. Allāh (t) wird diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die wider besseres Wissen Tausende und Millionen Muslime beharrlich und seit Jahren falsch informieren und dadurch vom klaren Weg des Islam abbringen! Hier sei noch einmal das Statement von oben wiedergegeben:

Der Ramaḍān 1425 n.H. beginnt für den gesamten Bereich von Australien, Asien, Arabien, Afrika und Europa erst mit Sonnenuntergang des 15. Oktober 2004, zum ersten Mal gefastet wird dort am Samstag, dem 16. Oktober 2004, wa-Llāhu a`lam.

Liebe Geschwister im Islam, ich wünsche Euch allen einen gesegneten Ramaḍān, möge Allāh (t) unser Fasten annehmen und uns Seine Belohnung dafür gewähren. Al-salāmu `alaykum, euer Bruder

Aḥmad Kaufmann - Mörlenbach - Deutschland Mitglied von ICOP (Islamic Crescents' Observation Project der Jordanian Astronomical Society)

Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe bitte auch folgende Links: http://www.jas.org.jo/icop.html, http://www.mondsichtung.de/, http://www.moonsighting.com und viele weitere Links auf diesen Seiten!

Konstruktive Kommentare oder Meldungen von positiven oder negativen Sichtungsergebnissen an den genannten Tagen sind willkommen.

4. Stellungnahme der AUASS zum Ramadân-Beginn

Am 29. September 2004 wurde von der Arabischen Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS) folgende Stellungnahme herausgegeben, Übersetzung folgt weiter unten:

Statement AUASS zum Ramadan 1425

Übersetzung:

Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS) Komitee für die Neumonde, Kalender und Zeitbestimmung

Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Samstag, der 16.10. ist der Erste der Tage des gesegneten Monats Ramaḍān

Samstag, der 16. Oktober 2004 n.J. fällt in diesem Jahr auf den Ersten der Tage des gesegneten Monats Ramaḍān, denn die geozentrische Konjunktion des Monats Ramaḍān 1425 n.H. wird sich am Donnerstag, dem 14. Oktober um 2:48 Uhr morgens Weltzeit ereignen, und an diesem Tag ist eine Sichtung des jungen Mondes von jedem Gebiet der islamischen Welt aus unmöglich, selbst unter Verwendung eines Teleskops. Dagegen ist eine Sichtung des jungen Mondes mit bloßem Auge am Freitag, dem 15. Oktober mit Leichtigkeit von den meisten Staaten der islamischen Welt aus zu erwarten.

Was die Situation des Mondes bei Sonnenuntergang am Donnerstag in einigen der arabischen und islamischen Städte betrifft, so wird in der Hauptstadt Malaysias, Kuala Lumpur, die Sonne um 19:01 Uhr lokaler Zeit untergehen und der Mond um 19:15 Uhr, d.h. der Mond bleibt nur für die Dauer von 14 Minuten nach dem Sonnenuntergang am Himmel anwesend, und das Mondalter im Moment des Sonnenuntergangs wird 8 Stunden und 13 Minuten sein. In der Stadt Makka al-Mukarrama wird die Sonne um 17:57 Uhr lokaler Zeit untergehen und der Mond um 18:15 Uhr, d.h. der Mond verweilt nur für die Dauer von 18 Minuten nach dem Sonnenuntergang, und sein Alter wird zur Zeit des Sonnenuntergangs 12 Stunden und 9 Minuten sein. In der Stadt `Ammān wird die Sonne um 17:11 Uhr lokaler Zeit untergehen und der Mond um 17:26 Uhr, und dies bedeutet, dass der Mond für die Dauer von 16 Minuten nach dem Sonnenuntergang zutage bleibt, und sein Alter zur Zeit des Sonnenuntergangs wird 12 Stunden und 22 Minuten sein. In der Hauptstadt Mauritaniens, Nuakchott, wird die Sonne um 18:42 Uhr lokaler Zeit untergehen und der Mond um 19:07 Uhr, d.h. der Mond verweilt nur für die Dauer von 25 Minuten nach dem Sonnenuntergang, und sein Alter zur Zeit des Sonnenuntergangs wird 15 Stunden und 54 Minuten sein.

Diese Werte sind nicht ausreichend um den jungen Mond am Donnerstag von irgendeinem Gebiet der islamischen Welt aus zu sichten, jener Zustand des Mondes ist noch die Phase der Unsichtbarkeit, er ist bei Sonnenuntergang in allen Gebieten der islamischen Welt noch nicht in die Phase der jungen Mondsichel übergegangen. Es ist wert zu erwähnen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Sichtung des jungen Mondes stets größer wird, je mehr wir uns nach Westen begeben. Jenes ist so, weil das Mondalter, seine Verweilzeit, seine Höhe über dem Horizont und das Maß seines Leuchtens zunehmen, je mehr wir uns nach Westen begeben. Dieses bedeutet, dass die Gebiete des arabischen Westens die bevorzugten Gebiete der islamischen Welt sind, um den jungen Mond zu sichten. Und wenn die Sichtung des jungen Mondes am Donnerstag im arabischen Westen nicht möglich ist, so bedeutet dies mit Sicherheit, das sie an jenem Tag von allen Gebieten der islamischen Welt aus nicht möglich ist.

Was den Freitag betrifft, so ist die Sichtung des jungen Mondes nach Sonnenuntergang mit Leichtigkeit möglich von den meisten Staaten der islamischen Welt aus. Weil die Sichtung des jungen Mondes am Donnerstag von jedem Gebiet in der islamischen Welt aus nicht möglich ist, wohingegen seine Sichtung am Freitag von den meisten Gebieten der islamischen Welt aus möglich ist, so sollte der Beginn des Monats Ramaḍān 1425 n.H. am Samstag, dem 16. Oktober sein. Allerdings gibt es einige islamische Staaten, die nicht die Sichtung des jungen Mondes zur Bedingung für den Beginn des Hijriyy-Monats machen, sondern die sich mit [der Bedingung] „Monduntergang nach dem Sonnenuntergang“ begnügen, und in diesen islamischen Staaten wird der Beginn des Monats Ramaḍān am Freitag, dem 15. Oktober sein. Hiermit ruft die Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften die Bevölkerung dazu auf, den jungen Mond des Monats Ramaḍān an den beiden Tagen Donnerstag und Freitag zu suchen, und ihre Ergebnisse an die Union zu senden, weil die Union seit fünf Jahren monatlich die Ergebnisse des Aufsuchens des jungen Mondes veröffentlicht, und zwar im Internet auf der Adresse http://www.jas.org.jo/icop.html.

Übersetzung aus dem Arabischen: (c) Aḥmad Kaufmann

Wann ist das Opferfest (`Īdu l-Aḍḥā, Kurban Bayramı) 1424 n.H.?

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Dhū-l-ḥijja 1424 n.H.

Der geozentrische Neumond tritt ein am Mittwoch, dem 21. Januar 2004 um 21:06 Uhr UT (d.h. 22:06 Uhr MEZ). Nach exakten astronomischen Berechnungen wird dann der junge Mond erstmals am darauf folgenden Tag in Australien zu sichten sein. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 22. Januar nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB – siehe hier. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.

Sichtbarkeitszone Dhû-l-hijja 1424

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

Die Situation stellt sich demnach folgendermaßen dar: Am Mittwoch, dem Tag der Konjunktion, ist eine Sichtung mit Sicherheit nirgendwo auf der Welt möglich. Alle angeblichen Sichtungsmeldungen an diesem Tag sind als unmöglich abzulehnen. Am Donnerstag kann dann der junge Mond erstmals ca. 13-14 Stunden nach der Konjunktion in Australien und Südostasien gesichtet werden. Auch in Arabien wird einige Stunden später eine Sichtung sehr wahrscheinlich möglich sein (übrigens ausnahmsweise mal in Übereinstimmung mit dem Ummu-l-qurā-Kalender). Für Deutschland ist eine Sichtung an diesem Tag dagegen nicht zu erwarten, allerdings sollte bei geeigneten Wetterbedingungen und mit optischen Hilfsmitteln eine Sichtung im Südwesten Europas noch möglich sein, was man auch für Deutschland als gültig ansehen kann.

Die astronomischen Daten weisen somit darauf hin, dass der erste Tag des Monats Dhū-l-ḥijja fast überall auf der Welt voraussichtlich auf Freitag, den 23. Januar 2004 fällt. Der erste Tag des Opferfestes (`Īdu-l-Aḍḥā, Kurban Bayramı) fällt demnach voraussichtlich auf Sonntag, den 1. Februar 2004.

Weiter geht es über den folgenden Link "Aktuelle Beobachtungsergebnisse":

Aktuelle Beobachtungsergebnisse

In diesem Jahr scheinen wir ein äußerst seltenes Phänomen beobachten zu können: Die meisten Muslime werden das Opferfest (`Īdu-l-Aḍḥā, Kurban Bayramı) ausnahmsweise mal am selben Kalendertag begehen, und das auch noch am Tag nach dem Verweilen der Pilger in `Arafāt!

Aber im Einzelnen: Vom astronomischen Standpunkt gesehen war dieser Monatsbeginn etwas besonderes, denn er bot die Gelegenheit, einen extrem jungen Mond zu sichten, und zwar möglicherweise bereits weniger als 12 Stunden nach dem Zeitpunkt der Konjunktion. Der aktuelle bestätigte Rekord liegt bei einem Mondalter von 11 Stunden 40 Minuten, aufgestellt durch Mohsen Ghazi Mir Saeed im September 2002 in Iran (Quelle: Sky & Telescope, Ausgabe Februar 2004, S. 102). Eine ähnlich frühe Sichtung wäre diesen Monat in Australien möglich gewesen, aber leider liegen von dort keine Sichtungsmeldungen vor. Auch in Südostasien hat offenbar das Wetter keine Beobachtungen zugelassen.

Stattdessen erfolgte die erste Sichtung der Dhū-l-ḥijja-Mondsichel im Südosten des Iran mit äußerst starken Ferngläsern und unter günstigsten klimatischen Bedingungen. Dieses Beobachtungsgebiet liegt gerade am äußersten Rande des auf der vorhergehenden Seite gezeigten Sichtbarkeitsgebietes und bestätigt somit die Zuverlässigkeit der wissenschaftlichen Vorausberechnung, z.B. über das Yallop-Kriterium. Wenn hier eine Sichtung der Mondsichel nur von erfahrenen Beobachtern mit starken optischen Hilfsmitteln möglich war, kann man leicht erkennen, was davon zu halten ist, wenn ungeübte Beobachter weit außerhalb des Beobachtungsgebietes angeblich die Mondsichel mit bloßem Auge gesehen haben wollen.

Saudi-Arabien richtet sich (wie auch anders?) natürlich wieder nach dem Ummu-l-qurā-Kalender, nach dem der 1. Dhū-l-ḥijja auf den 23. Januar fällt, aber o Wunder, in diesem Fall führt das sogar zum „richtigen“ Ergebnis, denn der junge Mond war nach den wissenschaftlichen Vorausberechnungen tatsächlich am Vorabend dort zu sichten. Obwohl dem ICOP Projekt bisher keine weitere Sichtungsmeldung vorliegt (ICOP Mitglied Anwār Āl Muḥammad konnte wegen Wolken den jungen Mond nicht sichten), ist davon auszugehen, dass natürlich wieder die üblichen Sichtungsmeldungen beim saudischen Justizministerium eingingen, und wer weiß, vielleicht hat einer der notorischen „Möchtegern-Mondsichter“ diesmal wirklich die Mondsichel gesehen…

Von daher gab es die ersten Meldungen einer Sichtung der Dhū-l-ḥijja-Mondsichel mit bloßen Augen aus Algerien, Süd-Afrika und Nigeria, auch in den USA wurde die Mondsichel später gesichtet. Obwohl aus Europa keine Meldungen vorliegen, gab es in Spanien vergleichbare Sichtungsbedingungen wie in Algerien, so dass man davon ausgehen kann, dass dort die Mondsichel auch zu sichten gewesen war. Wendet man das Prinzip des Ikhtilāfu-l-maṭāli` (Verschiedenheit der Horizonte) an, und betrachtet Europa als einen Maṭla` (Sichtungshorizont), so kann man somit auch für Deutschland als ersten Tag des Monats Dhū-l-ḥijja 1424 n.H. Freitag, den 23. Januar 2004 annehmen. Das heißt, der erste Tag des Opferfestes fällt auf Sonntag, den 1. Februar 2004.

Mondsichtung.de freut sich mit allen Muslimen, dass wir diesesmal das Opferfest alle zusammen am selben Tag begehen können, und wünscht allen Besuchern ein gesegnetes Opferfest und viel Taqwā, damit Allāh (t) unser Kurban annehmen möge, über das es heißt:

“Sicher erreicht nicht ihr Fleisch Allāh, und nicht ihr Blut, sondern es erreicht Ihn die Gottesfurcht von euch.“ (22:37, Übertragung nach A.v.Denffer)

Wann ist `Īdu l-Fitr (Ramazan Bayramı) 1424 n.H.?

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Šawwāl 1424 n.H.

Der geozentrische Neumond tritt ein am Sonntag, dem 23. November 2003 um 23:00 Uhr UT (d.h. genau um Mitternacht vom 23. zum 24. November MEZ). Nach exakten astronomischen Berechnungen wird dann am Montag, dem 24. November die junge Mondsichel erstmals ca. 14 Stunden nach Neumond im südlichen Indischen Ozean und im südlichen Afrika gesehen werden können, und einige Stunden später im gesamten amerikanischen Doppelkontinent südlich von Kanada. Man erkennt in diesem Fall sehr schön, dass die Nord- und Südhalbkugel der Erde aufgrund der Jahreszeiten und anderer Faktoren stark unterschiedliche Sichtungsbedingungen haben können – diese Dinge sind also nicht ganz so simpel wie es manche „Mondsichtungs-Experten“ gerne darstellen. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 24. November nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB – siehe hier. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.

Sichtbarkeitszone Shawwâl 1424

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

Am Montag ist demnach keine Sichtung möglich in ganz Asien, der Türkei oder Europa. In Arabien und Nordafrika dürfte eine Sichtung extrem schwierig (und wenn überhaupt, dann ausschließlich mit stärksten astronomischen Teleskopen), und sogar völlig unmöglich für Beobachter mit bloßem Auge sein, d.h. angebliche Sichtungsmeldungen von Beobachtern mit bloßem Auge aus diesen Gebieten sind wissenschaftlich als unmöglich zurückzuweisen. In diesen Gebieten wird bei geeigneten Wetterbedingungen eine Sichtung mit bloßem Auge erst am darauf folgenden Dienstag, dem 25. November möglich sein.

Die astronomischen Daten ergeben somit eine Zweiteilung für den ersten Tag des `Īdu-l-Fiṭr: Für die westlichen Kontinente fällt der erste Tag des Ramaḍān-Festes auf Dienstag, den 25. November. Für die östlichen Kontinente fällt der erste Tag des Ramaḍān-Festes erst auf Mittwoch, den 26. November. Speziell für Europa ist ebenfalls eine doppelte Aussage zu treffen:

Da der junge Mond erst am Dienstag in Europa zu sehen sein wird, fällt bei Anwendung des Prinzips der lokalen Sichtung (Ikhtilāfu-l-maṭāli`) der erste Tag des Ramaḍān-Festes auf Mittwoch, den 26. November. Der Ramaḍān hat in diesem Fall 30 Tage, wenn er korrekt begonnen wurde.

Da aber damit gerechnet werden kann, dass der junge Mond bereits am Montagabend in Südafrika gesichtet werden kann, fällt nur bei Anwendung des Prinzips der globalen Sichtung (Ittiḥādu-l-maṭāli`) der erste Tag des Ramaḍān-Festes bereits auf Dienstag, den 25. November. Der Ramaḍān hat in diesem Fall 29 Tage, wenn er korrekt begonnen wurde.

Kurze Erläuterung

Es gibt zwei unterschiedliche Standpunkte unter den Gelehrten, bzw. den Madhāhib, wann die Sichtung der jungen Mondsichel für eine muslimische Gemeinde den Monatswechsel anzeigt: Nach der einen Position (Ikhtilāfu-l-maṭāli`) gilt nur die Sichtung der Mondsichel im jeweiligen Land der Gemeinde, für uns also zum Beispiel innerhalb Deutschlands, oder innerhalb West-Europas. Nach der anderen Position (Ittiḥādu-l-maṭāli`) gilt die erste zuverlässige Sichtung irgendwo auf der Welt zugleich für alle Muslime. Diese Position hat allerdings den Nachteil, dass diese globale Sichtung nur stark zeitversetzt bekannt werden könnte, und man u.U. nicht darauf warten kann. Außerdem gibt es Überlieferungen aus der Zeit des Propheten (sas), dass die Monatsbeginne zwischen Mekka und Medina nicht abgestimmt wurden.

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Was geschah dieses Jahr zum Ramaḍān-Beginn?

Wie bereits im Artikel „Wann beginnt der Ramaḍān 1424n.H.“ dargestellt, war eine den Ramadān-Beginn definierende Sichtung des jungen Mondes auf der ganzen Welt erst am Sonntag, dem 26. Oktober zu erwarten. Wie in jedem Monat waren weltweit die Mitglieder von ICOP bereits am Samstag aktiv, um die Mondsichel aufzusuchen. In Jordanien wurde, wie bereits einige Monate zuvor, durch Mitglieder des offiziellen Hilāl-Sichtungskomitees ein wissenschaftliches Experiment durchgeführt, bei dem die Mondsichel mit optischen Instrumenten von einem auf 3800 m Höhe fliegenden Flugzeug beobachtet werden sollte. In dieser Höhe ist die Atmosphäre sehr klar und durchsichtig, außerdem gibt es nur sehr wenig Streulicht, das am Erdboden die Beobachtung der sehr dünnen und schwach leuchtenden Mondsichel erschwert. Weder diese Beobachtung vom Flugzeug aus unter idealen Bedingungen (siehe auch den Artikel „Muhammad Odeh bezüglich des Anfang des Ramạdān“), noch irgendeine andere Beobachtung durch die ICOP-Mitglieder ergab für den Samstag eine Sichtung der Mondsichel. Die erste glaubwürdige Sichtungsmeldung traf erst am folgenden Sonntag von Mauritius aus ein, später auch aus weiteren Ländern (Iran, Kuwayt, Kenia, Südafrika, Nigeria, Trinidad und USA). Dieses Ergebnis stand völlig im Einklang mit den wissenschaftlichen Vorausberechnungen.

Dennoch überraschte es wieder kaum, dass noch am Samstag, fast 24 Stunden vor der Sichtung in Mauritius, eine Meldung verbreitet wurde, derzufolge ein Šaykh der al-Azhar-Universität in Asyūt/Ägypten die Mondsichel gesehen haben wollte. Obwohl diese Sichtungsmeldung in völligem Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen stand, und der/die Beobachter wahrscheinlich den Planet Venus beobachtete und für den Hilāl hielt, haben solche Meldungen eine unfassbare Wirkung: Selbst in Jordanien, wo immerhin von einem Flugzeug aus keine Mondsichel beobachtet werden konnte, veranlasste der oberste Richter entgegen der Stellungnahme des offiziellen Hilāl-Sichtungskomitees noch am Samstagabend eine sofortige Ausrufung des Ramaḍān-Beginns im jordanischen Fernsehen nach dem Eintreffen der angeblichen Sichtungsmeldung aus Ägypten.

In Sa`udi-Arabien geschah in diesem Monat dagegen etwas völlig Unerwartetes, und unter Berücksichtigung der Entscheidungen der letzten Jahre und Jahrzehnte, sogar etwas völlig Unfassbares: Sa`udi-Arabien folgte nicht dem unislamischen Umm al-qurā-Kalender, sondern begann den Monat Ramaḍān offiziell erst am Montag, dem 27. Oktober! Bis heute gibt es keine näheren Erkenntnisse darüber, was diesesmal dort geschehen ist: Wie üblich war davon auszugehen, dass angeblich immer dieselben Personen wie jedes Jahr die Mondsichel dann gesehen haben wollen, wenn gar keine am Himmel war, aber wann der Umm al-qurā-Kalender einen Monatswechsel anzeigt, nämlich fast immer einen Tag zu früh. Dennoch wurden offensichtlich solche Meldungen dieses Jahr nicht berücksichtigt! Haben die internationalen Protestschreiben an die sa`udischen Verantwortlichen endlich Wirkung gezeigt? Haben einflussreiche Persönlichkeiten endlich den Irrtum erkannt und ein Machtwort gesprochen? Und vor allem die wichtigste Frage: War dies nur ein einmaliger Vorfall oder wird Sa`udi-Arabien in Zukunft doch eher wissenschaftlichen Grundlagen und seinen sechs offiziellen Hilāl-Sichtungskomitees folgen, oder doch wieder lieber einigen notorischen, halb-blinden, publicity-süchtigen Wichtigtuern, die vielleicht im Leben noch nie einen echten Hilāl gesehen haben (die aber natürlich `ādil sind!)? Wir werden es bald erfahren.

Immerhin führte diese Entscheidung Sa`udi-Arabiens dazu, dass diesesmal fast alle Muslime weltweit den Ramaḍān korrekt begannen, und am Montag, dem 27. Oktober den ersten Fastentag begingen.

In Deutschland hat sich dagegen ein gewisser Ausschuss erneut aufs Peinlichste bloßgestellt, und sich diesesmal (im Vertrauen auf die sonst übliche sa`udische Fehlentscheidung?) bis auf die Knochen blamiert. Der sogenannte „DIWAN“, dessen Mitglieder offenbar außer ihrer leitenden Funktion in irgendwelchen islamischen Verbänden keine erkennbare Qualifikation (islamisch und astronomisch) zur Festlegung des islamischen Monatswechsels besitzen, traf sich wieder im warmen Stübchen, und rief am Samstagabend zusammen mit der IGMG den Beginn des Ramaḍān aus, „entsprechend ihrer Berechnungen und Regeln“. Nur leider hat diesesmal der „große Bruder“ anders entschieden wie sonst. Und plötzlich standen der sogenannte „DIWAN“ und die IGMG, zusammen mit Ägypten, Jordanien und dem Sudan auf der ganzen Welt ziemlich alleine da! Nur gut, dass man sich auf die „Berechnungen und Regeln“ des sogenannten „DIWAN“ verlassen kann, der ganze Rest der Welt muss ja bekloppt sein… Man möchte sich an den Kopf greifen! Was sollen denn das für „Berechnungen“ sein? Sogar auf der ZMD-Webseite war zuvor der Ramaḍān-Beginn für Montag angekündigt gewesen, das wurde dann aber schnell „korrigiert“. Werden die ominösen „Regeln“ des sogenannten "DIWAN" also je nach Bedarf umgeworfen und neu definiert? Wem wollte man sich da vorauseilend und unterwürfig anbiedern? Warum faselt man etwas von absurden „Berechnungen“? Warum sagt man nicht einfach: „Wir folgen mit unserer Entscheidung der Entscheidung von XY (da wir selbst keine Ahnung haben, aber das möchten wir ja nicht unbedingt laut sagen)“? Es ist nicht zu fassen, was für eine Verantwortung für den falschen Fastenbeginn vieler ahnungsloser Muslime in Deutschland dieser sogenannte „DIWAN“ bedenkenlos auf sich lädt. Allāh (t) wird zu Seiner Zeit darüber richten, und dann möchte man nicht in deren Haut stecken. Man kann nur hoffen, dass alle Muslime in Deutschland möglichst bald erkennen, mit welchen verantwortungslosen Dilettanten sie es da zu tun haben.