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Mondsichtung

Fatwâ zur Mondsichtung

Vom 19.-23.Juli 1999 fand in Köln aufgrund einer offiziellen Einladung der Milli Görüş die 3. Reguläre Konferenz des European Council for Fatwā and Research statt. An dem Treffen nahmen unter dem Vorsitz von Yûsuf al-Qaraḍāwiyy die meisten Mitglieder des Councils teil.

Nach organisatorischen Dingen wurden bei diesem Treffen einige Fragestellungen, mit denen auf die Vereinigung herangetreten wurde, behandelt, und man kam zu Entscheidungen bezüglich dieser Fragestellungen. Im folgenden werden einige der wichtigsten dieser Fragestellungen und die diesbezüglichen Entscheidungen in zusammengefasster Form angeführt:

Der Beginn und das Ende des Ramaḍān und der Einfluss von astronomischen Berechnungen

Der Ramaḍān fängt dann an bzw. ist dann zu Ende, wenn in irgend einem islamischen Land der Neumond im Sinne der Ðarī`a gesichert gesehen wurde – dabei ist es egal, ob er mit bloßem Auge oder mit Hilfe eines Teleskops gesehen wurde. Denn der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) hat in einem Ṣaḥīḥ-Ḥadīth gesagt:

"Wenn ihr den Neumond (arab. Hilāl) gesehen habt, dann fastet, und wenn ihr ihn gesehen habt, dann brecht das Fasten" und "Fastet, wenn ihr ihn gesehen habt und brecht das Fasten, wenn ihr ihn gesehen habt" (arab. Ṣumū li-yura’tihi wa-fṭirū li-yura’tihi).

Jedoch muss es - gemäß astronomischer Berechnungen – überhaupt möglich sein, dass der Neumond in irgend einem Gebiet prinzipiell gesehen werden kann.

Falls die Aussagen von Zeugen, die behaupten, den Mond gesehen zu haben, den astronomischen Berechnungen widersprechen, so ist die Zeugenaussage abzulehnen, da durch eine Zeugenaussage nicht ein hundertprozentiger Beweis für die Wahrheit eines Tatbestandes angesehen werden kann. Eine korrekte mathematische Berechnung ist jedoch ein hundertprozentiger Beweis. Und eine nicht hundertprozentige, zweifelsfreie Beweisführung kann nicht einer hundertprozentigen Beweisführung opponieren, und schon gar nicht einer hundertprozentigen Beweisführung vorgezogen werden. Darin stimmen die Gelehrten überein.

In dem Fall also des Widerspruchs gegenüber absolut korrekten astronomischen Aussagen wird eine Zeugenaussage, den Mond gesehen zu haben, als (optische) Täuschung, als Fehler oder als Lüge zurückgewiesen.

Die Vereinigung legt Wert darauf hinzuweisen, dass mit astronomischen Berechnungen solche Rechnungen gemeint, die die Mathematik und die moderne Astronomie als Grundlage haben und nicht etwa die vom Islam überhaupt zurückgewiesene astrologische Sterndeuterei (arab. tanjīm) oder etwa die Aussagen von diversen Gebetszeitenkalendern.

Aus: "al-Europiya", Juli 1999, Aktuelle Fatwâs für in Europa auftretende Fragestellungen - The European Council for Fatwâ and Research, 3. Reguläre Konferenz vom 19.-23. Mai 1999 in Köln