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Mondsichtung

Problematik bei der Hilalsichtung

Die Tag-Datums-Problematik - ein globales Problem

Bei dem Begriff „Tag“ und dem Begriff „Datum“ handelt es sich um zwei verschiedene Dimensionen. Ein „Tag“ ist ein, durch sinnliche Wahrnehmungen begrenztes, Phänomen und als solches im Qur’ān und in der Šarīʿa (dem islamischen Gesetz, ….dem sicheren Weg zu Allāh) beschrieben. Im astronomischen Sinn ist ein „Tag“ nicht wirklich existent, weil er nie endet, sondern sich ohne Unterbrechung von einer Stelle der Erdoberfläche zu einer anderen verschiebt. Das „Datum“ dagegen ist ein Kommunikationsinstrument, welches in Bezug auf beobachtbare Bewegungsabläufe der Planeten unterschiedlich definiert werden kann (verschiedene Sonnenkalender, Mondkalender) und nicht grundsätzlich mit dem Erlebnis des Sonnenauf- und/oder -unterganges gleichzusetzen ist. Dies zu verstehen ist entscheidend, will man die tiefere Bedeutung der Hilāl-Sichtung für die Seele erfassen.

Der Tag im „Westen“ ist genau 24 Stunden lang. Der neue Tag beginnt um 0 Uhr lokaler Zeit. Man hat für den Sonnenkalender eine internationale Datumsgrenze ausgearbeitet, wo das Datum und der Tag wechseln, wenn man diese Linie überquert. Im Islam dagegen hört der Tag mit dem Sonnenuntergang auf und der nächste Tag bricht an, somit wechselt der Tag schon in den Abendstunden und der Tagesbeginn und die Tageslänge variieren je nach der geographischen Lage des Ortes.

Wird der Hilāl nach dem Sonnenuntergang gesichtet, so hat der nächste Tag angefangen. Im Ramaḍān ist es so, dass an diesem Abend schon das Tarāwiḥ-Gebet abgehalten wird, weil wir uns in Monat Ramaḍān befinden. Und wird der Hilāl nach 29. oder 30. Tagen Ramaḍān wieder am Abend gesichtet, so hat der Monat Šawwāl angefangen und das Tarāwiḥ-Gebet wird an diesem Abend nicht verrichtet. Nicht das „Datum“ bestimmt den Monatsanfang, sondern der „Tag“!

In der Zeit der globalen Telekommunikation nimmt man an, dass die Sichtung in Amerika auch für Europa gelte. Strikt nach dem oben aufgeführten Gründen dürfte dies nicht der Fall sein. Deutlich wird es im folgenden Beispiel: Nehmen wir mal an, dass der Hilāl am 1. nur auf Hawai’i gesichtet werden kann und nirgends woanders auf der Erde. Die Sichtung dort müsste ca. 18 Uhr erfolgen. In Deutschland wäre das genau der 2. um 4 Uhr morgens, noch vor Sahūr. In Tokio wäre es auch der 2. aber am Mittag um 13 Uhr. Sahūr wäre dort schon vor ca. 8 Stunden gewesen. Deshalb kann eine Sichtung des Hilāls in Amerika nicht für Asien gelten. Wird die aktuelle Mondsichtung in Amerika von Europa akzeptiert, so entsteht eine Diskrepanz, die zum Widerspruch führt.

Die ʿUlamā’ aber akzeptieren alle Sichtungen unabhängig vom Ort vor der lokalen Sahūr-Zeit! Diese Entscheidung beruht auf dem Meiden von Zwietracht (näheres bald).

Die Uneinheitlichkeit der Umma - ein europäisches Problem

In Regionen wie Europa und Nord-Amerika, wo es keine einheitlichen islamischen Instanzen gibt, finden Ramaḍān-Anfänge und islamische Feste an gleichen Orten zu verschiedenen Zeiten statt. Es ist in Europa, besonders in Deutschland so, dass tatsächlich Muslime die anderen Organisationen oder die eigene heftigst kritisieren! Um das Problem der Monatsanfänge aus der Welt zu schaffen, muss ein europäisches einheitliches Komitee zur Mondsichtung gegründet werden. Dies wäre auch ein Schritt zum inneren Dialog unter islamischen Organisationen. Aber allein hier sind wir überfordert. Die Umma ist gespalten und gegenseitig wird sich Zwietracht vorgeworfen. Es haben sich Gruppierungen gebildet, die verschiedene Kriterien zur Sichtung des Mondes heranziehen:

  1. Die erste Gruppe (Ahlu l-sunna wa-l-ǧamāʿa) sagt, dass das Sichten des Mondes mit dem Auge und nach manchen auch in dem Gebiet, in dem man lebt geschehen müsse, damit der Ramaḍān verbindlich wird. Ein Zeuge muss als vertrauenswürdig gelten und er muss ein Muslim sein.
  2. Die zweite Gruppe sagt, dass das Sichten des Mondes zwar mit den Augen, aber irgendwo auf der Welt stattfinden kann. Dadurch würde der Ramaḍān verbindlich. Dieser Meinung setzen wir entgegen, dass dies nicht die Ansicht der vier Rechtsschulen ist, sondern vielmehr eine vielleicht gut gemeinte Idee, welcher das Streben nach Einheit unter den Muslimen zu Grunde liegt. Es gibt aber keinerlei Notwendigkeit oder Sinn, dass der Fastenmonat überall in der Welt zum gleichen Datum beginnen und enden sollte. Es ist ein interessantes Phänomen am Rande, dass viele derjenigen, welche ihre Regierungen als ungläubig bezeichnen, gerade in dieser Angelegenheit aber der jeweiligen Regierung ungeprüft vertrauen. Das beliebte Argument der Vermeidung von Fitna (Uneinigkeit, Zwietracht unter den Gläubigen) ist hier nicht anwendbar und besonders deshalb nicht, weil regelmäßige Falschmeldungen in den Medien über das Sichten des Hilāl nachweislich bekannt sind.
  3. Die dritte Gruppe sagt, man müsse die ganze Angelegenheit grundsätzlich berechnen, weil „sehen“ mit „wissen“ gleichzusetzen sei und die Berechnung sei dann für alle Muslime bindend. Zur Rechtfertigung werden linguistische Überlegungen herangezogen. Diese absurde, der Sunna und der Anordnung des Propheten (der Friede Allāhs sei mit ihm) zuwidersprechende Ansicht ist keiner weiteren Beachtung wert. Diese Gruppe gehört dem extremen Kultur-Islam an und es ist fraglos, dass sie die Anordnung, sowohl als auch die Sunna (das praktische Beispiel) des Propheten (der Friede und der Segen Allāhs seien auf ihm) missachtet.

In islamischen Ländern bestimmt die Regierung, wann ein Monat für dieses Land anfängt. In Deutschland und Europa dagegen gibt es die dominierenden Organisationen a) DITIB, welche eine Institution der Türkischen Republik ist (dem Kulturministerium untergeordnet), und die zivile und unabhängige Organisation b) IGMG (Islamische Gemeinschaft Milli Görüš).

DITIB folgt der Türkischen Republik, welche sich nicht nach der aktuellen Sichtung des Mondes, sondern nach Berechnungen der Sichtbarkeit des Mondes richtet. Ihre Kriterien für die Sichtung des Monats sind: Eine Elongation von mehr als 8 Grad und einer Höhe von 5 Grad, welches die aktuelle Sichtung nicht ersetzen kann und auch sehr ungenau definiert ist (siehe http://www.diyanet.gov.tr/vakithes/toplanti.html türkisch!).

IGMG richtet nach der hanīfitischen Rechtschule, die besagt, dass der Zeuge ein vertrauenswürdiger Muslim sein muss, wonach anonyme Medienmeldungen aus Ländern, deren Regierungen bereits offenkundig gegen die Šarīʿa gerichtete Ansichten eingeführt haben, besser nicht zu berücksichtigen sind, es sei denn, die volle Dokumentation der Sichtbarkeit wurde vertrauenswürdig erbracht (Name, Adresse, Ort) und die astronomischen Bedingungen schließen die Sichtbarkeit nicht aus. Vom 19.-23. Juli 1999 fand in Köln aufgrund einer offiziellen Einladung der Milli Görüš die 3. Reguläre Konferenz des European Council for FATWA and Research statt. An dem Treffen nahmen unter dem Vorsitz von Yūsuf al-Qaraḍāwiyy die meisten Mitglieder des Councils teil.

Nach organisatorischen Dingen wurden bei diesem Treffen einige Fragestellungen, mit denen auf die Vereinigung herangetreten wurde, behandelt, und man kam zu Entscheidungen bezüglich dieser Fragestellungen. Im folgenden werden einige der wichtigsten dieser Fragestellungen und die diesbezüglichen Entscheidungen in zusammengefasster Form vorgestellt.

Der Beginn und das Ende des Ramaḍān und der Einfluss von astronomischen Berechnungen

Der Ramaḍān fängt dann an bzw. ist dann zu Ende, wenn in irgendeinem islamischen Land der Neumond im Sinne der Šarīʿa gesichert gesehen wurde – dabei ist es egal, ob er mit bloßem Auge oder mit Hilfe eines Teleskops gesehen wurde. Denn der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) hat in einem Saḥīḥ-Ḥadīṯ gesagt: „Wenn ihr den Neumond (arab. Hilāl) gesehen habt, dann fastet, und wenn ihr ihn gesehen habt, dann brecht das Fasten“ und „Fastet, wenn ihr ihn gesehen habt und brecht das Fasten, wenn ihr ihn gesehen habt“ (arab. sumū li-ru’yatihi wa-ftirū li-ru’yatihi).

Jedoch muss es - gemäß astronomischer Berechnungen – überhaupt möglich sein, dass der Neumond in irgendeinem Gebiet prinzipiell gesehen werden kann.

Falls die Aussagen von Zeugen, die behaupten, den Mond gesehen zu haben, den astronomischen Berechnungen widersprechen, so ist die Zeugenaussage abzulehnen, da durch eine Zeugenaussage nicht ein hundertprozentiger Beweis für die Wahrheit eines Tatbestandes angesehen werden kann. Eine korrekte mathematische Berechnung ist jedoch ein hundertprozentiger Beweis. Und eine nicht hundertprozentige zweifelsfreie Beweisführung kann nicht einer hundertprozentigen Beweisführung opponieren, und schon gar nicht einer hundertprozentigen Beweisführung vorgezogen werden. Darin stimmen die Gelehrten überein.

In dem Fall also des Widerspruchs gegenüber absolut korrekten astronomischen Aussagen wird eine Zeugenaussage, den Mond gesehen zu haben, als (optische) Täuschung, als Fehler oder als Lüge zurückgewiesen.

Die Vereinigung legt Wert darauf hinzuweisen, dass mit astronomischen Berechnungen solche Rechnungen gemeint, die die Mathematik und die moderne Astronomie als Grundlage haben und nicht etwa die vom Islam überhaupt zurückgewiesene astrologische Sterndeuterei (arab. tanǧīm) oder etwa die Aussagen von diversen Gebetszeitenkalendern. (Aus: „Al-Europiya“, Juli 1999, Aktuelle Fatwās für in Europa auftretende Fragestellungen – The European Council for FATWA and Research, 3. Reguläre Konferenz vom 19.-23. Mai in Köln)

Viele Muslime verschiedener Herkunft folgen auch ihrem eigenen Mutter- oder Vaterland, z.B. Marokkaner fangen mit Marokko an und hören mit dem Fasten synchron mit Marokko auf.

Die Saudi-Problematik

Viele Muslime denken, dass die „Heimat des Islams“ Saudi-Arabien ihre Monatsanfänge nach der Sichtung des Hilāls ausrichtet. Aber in den letzten Jahren wurde es für viele Muslime und Astronomen ersichtlich, dass Saudi-Arabien sich nicht nach der aktuellen Sichtung des Hilāls richtet.

Konkrete Beispiele:

Ramaḍān 1419 n.H.Šawwāl 1419 n.H.Šawwāl 1420 n.H.

Neumond (nicht sichtbar): 18. Dezember 1998 um 22.42 Uhr

Neumond (nicht sichtbar): 17. Januar 1999 um 15:46 Uhr

Neumond (nicht sichtbar): 6. Januar 2000 um 18.14 Uhr

Saudi-Arabien publiziert, dass der 19. Dezember 1998 der 1 . Ramaḍān 1419 n.H. sei! D.h. dass der Hilāl am Abend (ca. 18 Uhr) des 18. Dezembers 1998 hätte gesichtet werden müssen. Das ist aber astronomisch unmöglich, weil der Mondzyklus um die Zeit nicht abgeschlossen war und sich erst der Konjunktion näherte (siehe CrashKurs)! Mögliche Sichtung wäre frühestens am 19. Dezember 1998, so dass der 20. Dezember 1998 der 1. Ramaḍān 1419 n.H. ist!
Quelle: Ramaḍān 1419 AH
Saudi-Arabien veröffentlicht, dass der 18. Januar 1999 der 1. Šawwāl 1419 n.H. ist (also 1. Ramaḍan- Festtag)! D.h. dass der Hilāl am Abend (ca. 18 Uhr) des 17. Januars 1999 hätte gesichtet werden müssen. Diese Hilāl-Sichtung ist astronomisch unmöglich, weil das Alter des Mondes weniger als 15 Stunden (ein Kriterium für die Sichtbarkeit des Mondes mit bloßen Augen; 12 Stunden für Teleskop, siehe CrashKurs) gewesen ist. Mögliche Sichtung wäre frühestens am 18. Januar 1999, so dass der 19. Januar 1999 der 1. Šawwāl 1419 n.H. ist. Saudi-Arabien musste aber den 18. Januar 1999 zum 1. Šawwāl deklarieren, weil sie 30 Tage Ramaḍān vollendet hatten. Dies wiederum ist auf den falschen Anfang des Ramaḍāns zurückzuführen! Ein Fehler folgt dem anderen!
Quelle: Šawwāl 1419 AH
Saudi-Arabien veröffentlicht, dass der 7. Januar 2000 der 1. Šawwāl 1420 n.H. ist (also der 1. Ramaḍān-Festtag). D.h. dass der Hilāl am Abend (ca.18 Uhr) des 6. Januars 2000 hätte gesichtet werden müssen. Wie sie oben entnehmen können ist es astronomisch unmöglich, dass der Hilāl an diesem Tag gesehen werden konnte, da um die Zeit die Konjunktion stattfand. Erst 15 Stunden nach der Konjunktion hätte man den Hilāl sehen können! Mögliche Sichtung wäre am 7. Januar 2000, so dass der 8. Januar 2000 der 1. Šawwāl 1420 n.H. ist.
Quelle: Šawwāl 1420 AH

Wie stellt Saudi-Arabien seine Monatsanfänge fest?

Saudi-Arabien benutzt offiziell den Ummu l-Qurā-Kalender. Der Ummu l-Qurā-Kalender ist ein von der Mondsichtung unabhängiger Kalender. Er ist nach bestimmten Regeln definiert, so dass man den Kalender z.B. für das Jahr 2010 käuflich erwerben könnte. In diesem Kalender kann man nachschlagen, wann ein Monatsumbruch stattfindet. Das gilt natürlich für die Monate wie Ramaḍān, Šawwāl und Dhū l-Hiǧǧa, was nach dem islamischen Recht nicht akzeptabel ist, da es die aktuelle Mondsichtung verlangt.

Nach 1420 n.H. hat Saudi-Arabien den Ummu l-Qurā-Kalender neu definiert. Die Monatswechsel wurden bisher folgend definiert:

  • Monatsumbruch, wenn bei Sonnenuntergang in Makka der Mond älter gleich 12 Stunden ist. z.B. 29. Dezember ist der 29 Šaʿbān und der Neumond entsteht nach Sonnenuntergang in Riyāḍ, z.B. um 11 Uhr am 29. Dezember. Am nächsten Tag (30. Dezember) beim Sonnenuntergang (z.B. um 5 Uhr) wird das Alter des Mondes 18 Stunden sein, was größer ist als 12 Stunden, so dass der 30. Dezember 1. Ramaḍān ist, obwohl der Neumond am 29. Šaʿbān nicht einmal beim Sonnenuntergang entstanden ist. Und in solchen Fällen geht meistens der Mond eher als die Sonne unter. Astronomisch wäre es unmöglich den Hilāl an diesem Abend zu sehen.

Nach der neuen Ordnung (zur Zeit praktiziert):

  • Monatsumbruch, wenn die Sonne in Makka eher als der Mond untergeht.
  • KEIN Monatsumbruch, wenn der Mond in Makka eher als die Sonne untergeht.

z.B. am 7. Dezember 1999 (29 Šaʿbān), die Sonne wird in Makka um 17:38 lokaler Zeit untergehen, und der Mond wird um 17:29 Uhr untergehen. Wenn der Mond eher als die Sonne untergeht, ist der 8. Dezember NICHT der 1. Ramaḍān! Folglich 1. Ramaḍān wird am 9. Dezember sein.

Unten finden wir zwei verschiedene Kalenderblätter des selben Tages. Rechts sehen wir den Kalender nach der alten Ordnung, welches vor der Änderung der Ordnung gedruckt wurde. Es zeigt, dass der 1. Ramaḍān 1420 n.H. der 8. Dezember 1999 ist. Und im Gegensatz dazu finden wir auf der linkem Seite den Ummu l-Qurā-Kalender 1420 n.H., welcher zeigt, dass der 1. Ramaḍān 1420 n.H. der 9. Dezember 1999 ist.

Quelle: Actual Saudi Dating System

Vertrauen

Diese Webseite soll den Muslimen helfen die genauen Monatsanfänge nach dem islamischen (Mond-)Kalender zu bestimmen. Nach Überlieferung des Propheten ist die Bestimmung des Hilals, insbesondere für den Fastenmonat Ramadan unerlässlich. Abu Hurayra berichtet: Muhammad (F.s.m.i):

"Wann immer ihr den Neumond (des Monats Ramadan) sichtet, fastet, und wenn ihr den Neumond (des Monats Shawwal) sichtet, hört auf zu fasten, und wenn der Himmel bewölkt ist, dann fastet 30 Tage." (Muslim)

Um einen Monatsanfang zu bestimmen, muss der Hilal gesehen werden! Abdullah Ibn Umar berichtet: Der Prophet (F.s.m.i.) erwähnte den Ramadan und sagte:

"Fastet nicht bevor ihr den Hilal seht, und brecht das Fasten nicht ab, bevor ihr ihn (Hilal) seht. Und wenn er bedeckt ist, sollt ihr ihn berechnen." (Bukhari)

Von wem kommen die Informationen?

Ich bin Mitglied bei ICOP (Islamic Crescents´ Observation Project) und erhalte die Information von dort. Die ICOP Mitglieder verpflichten sich mit der Teilnahme am Projekt zur Ehrlichkeit und Präzision ihrer Angaben. ICOP bezieht seine Information zumeist nicht nur von einem Mitglied, sondern von mehreren, voneinander unabhängigen Mitgliedern. Diese dokumentieren die Mondsichtung mit vielen detaillierten Angaben und wenn möglich mit einem Foto.

Mit Hilfe der Astronomie und für die Mondsichtung speziell entwickelter Software MoonCalc von Monzur Ahmad, werden Tage festgestellt, an denen der Mond gesehen werden kann. ICOP benutzt diese Informationen, um konkrete wissensbasierte Simulation des Mondverlaufs zu visualisieren. Zur Bestimmung der Monatsanfänge werden ausschließlich wahre Mondsichtungen der ICOP Mitglieder herangezogen und keine Hypothesen auf Grundlage von astronomischen Berechnungen, z.B. gibt die Türkei die islamischen Monatsanfänge auf Grund astronomischer Berechnungen bekannt, ohne den Hilal zu observieren.

Aus: "Al-Europiya", Juli 1999, Aktuelle Fatwas für in Europa auftretende Fragestellungen – The European Council for FATWA and Research, 3. Reguläre Konferenz vom 19.-23. Mai in Köln

Vom 19.-23.Juli 1999 von in Köln aufgrund einer offiziellen Einladung der Milli Görüs die 3. Reguläre Konferenz des European Council for FATWA and Research statt. An dem Treffen nahmen unter dem Vorsitz von Yusuf al-Qaradawiyy die meisten Mitglieder des Councils teil.

Nach organisatorischen Dingen wurden bei diesem Treffen einige Fragestellungen, mit denen auf die Vereinigung herangetreten wurde, behandelt, und man kam zu Entscheidungen bezüglich dieser Fragestellungen. Im folgenden werden einige der wichtigsten dieser Fragestellungen und die diesbezüglichen Entscheidungen in zusammengefasster Form vorgeführt:

Der Beginn und das Ende des Ramadan und der Einfluss von astronomischen Berechnungen:

Der Ramadan fängt dann an bzw. ist dann zu Ende, wenn in irgend einem islamischen Land der Neumond im Sinne der Scharia gesichert gesehen wurde – dabei ist es egal, ob er mit bloßem Auge oder mit Hilfe eines Teleskops gesehen wurde. Denn der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Heil auf ihm) hat in einem Sahih-Hadith gesagt: "Wenn ihr den Neumond (arab. Hilal) gesehen habt, dann fastet, und wenn ihr ihn gesehen habt, dann brecht das Fasten" und "Fastet, wenn ihr ihn gesehen habt und brecht das Fasten, wenn ihr ihn gesehen habt" (arab. sûmû li-ru'yatihi wa-ftirû li-ru'yatihi).

Jedoch muss es - gemäß astronomischer Berechnungen – überhaupt möglich sein, dass der Neumond in irgend einem Gebiet prinzipiell gesehen werden kann.

Falls sich die Aussagen von Zeugen, die behaupten, den Mond gesehen zu haben mit den astronomischen Berechnungen widersprechen, so ist die Zeugenaussage abzulehnen, da durch eine Zeugenaussage nicht ein hundertprozentiger Beweis für die Wahrheit eines Tatbestandes angesehen werden kann. Eine korrekte mathematische Berechnung ist jedoch ein hundertprozentiger Beweis. Und eine nicht hundertprozentige zweifelsfreie Beweisführung kann nicht einer hundertprozentigen Beweisführung opponieren, und schon gar nicht einer hundertprozentigen Beweisführung vorgezogen werden. Darin stimmen die Gelehrten überein.

In dem Fall also des Widerspruchs gegenüber absolut korrekten astronomischen Aussagen wird eine Zeugenaussage, den Mond gesehen zu haben, als (optische) Täuschung, als Fehler oder als Lüge zurückgewiesen.

Die Vereinigung legt Wert darauf hinzuweisen, dass mit astronomischen Berechnungen solche Rechnungen gemeint, die die Mathematik und die moderne Astronomie als Grundlage haben und nicht etwa die vom Islam überhaupt zurückgewiesene astrologische Sterndeuterei (arab. tandschim) oder etwa die Aussagen von diversen Gebetszeitenkalendern.

Was ist ICOP?

Islamic Crescents' Observation Project (ICOP) ist ein globales Projekt, organisiert von Arab Union for Astronomy and Space Sciences (AUASS) und Jordanian Astronomical Society (JAS). Es verfolgt das Ziel, Informationen über die Mondsichtung der jeweiligen islamischen Monatsanfänge zu sammeln. Jeder kann sich dort als Teilnehmer anmelden.

Was sind ICOPs Ziele?

  1. Kriterien zur Beobachtung der Mondsichel zu entwickeln, basierend auf Daten und Informationen, die von den Teilnehmern des Projekts erhalten werden, damit wir eine bessere Beurteilung der Sichtbarkeit von jungen Mondsicheln haben werden.
  2. Menschen auf der ganzen Welt über den ersten Tag einiger wichtiger (islamischer) Mondmonate zu informieren, insbesondere des Heiligen Monats Ramadan sowie des Shawwal, was von besonderem Interesse für diejenigen ist, die nicht in islamischen Ländern leben.

Offener Brief an den sog. "DIWAN" zum Ramadân 1422 n.H.

Al-salāmu `alaykum, liebe Geschwister im Islam, ich wünsche Euch allen einen gesegneten Monat Ramaḍān.

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"Sie fragen dich nach den Neumonden. Sag: Es sind festgesetzte Zeiten für die Menschen und die Wallfahrt, ..." (al-Baqara, 2:189)

"Wie im Fall der Zugehörigen Pharaohs und derjenigen, die vor ihnen waren, sie haben Unsere Zeichen geleugnet, also ergriff sie Allāh mit ihren Sünden, und Allāh ist hart im Bestrafen." (Āl-`Imrān, 3:11) (Übertragungen nach A.v.Denffer)

Ibn `Umar (ra) berichtete, dass er den Gesandten Allāhs (sas) folgendes sagen hörte: "Wenn ihr ihn (den Neumond) seht, dann fastet, und wenn ihr ihn wieder seht, dann beendet euer Fasten, und wenn seine Sichtung nicht möglich ist, so schätzt die Zeit dafür." (Bukhāriyy, 1900)

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Wie in den vergangenen Jahren hat es wieder nicht überrascht zu erfahren, dass Sa`ūdi-Arabien die Bestätigung einer Sichtung des Hilāls an einem Tag (15.11.2001) bekannt gab, an dem der Hilāl dort nach anerkannten astronomischen Kriterien gar nicht sichtbar war, weder mit dem bloßen Auge noch mit optischen Hilfsmitteln. Mit heutigem Wissensstand erfolgte die erste glaubwürdige Sichtung des Hilāls zum Ramaḍān 1422 am 16.11.2001 in Brunei (siehe ICOP), fast 19 Stunden nach der angeblichen Sichtung in Sa`ūdi-Arabien!

Ein einfaches Kriterium, das diese Tatsache einer Nicht-Sichtbarkeit des Hilāls am 15.11. in Sa`ūdi-Arabien verdeutlicht, ist schon allein die Betrachtung des Mondalters (Zeitraum, der seit der Konjunktion, d.h. seit dem Vorbeigang des Mondes an der Sonne verstrichen ist). Das kleinste Mondalter, bei dem jemals anerkanntermaßen eine Sichtung erfolgreich war, liegt bei 14.8 Stunden ohne optische Hilfsmittel und bei 12.1 Stunden, wenn optische Hilfsmittel (Teleskope) notwendig waren, um den Mond überhaupt aufzufinden. Alle Sichtungsversuche bei Mondaltern unter 12 Stunden waren selbst mit den stärksten Teleskopen nicht erfolgreich. Am 15.11. hatte der neue Mond bei Sonnenuntergang in Makka ein Alter von ca. 8 Stunden, mehr ist wohl nicht dazu zu sagen...

Der sogenannte "DIWAN" hat sich nach der Meldung aus Sa`ūdi-Arabien umgehend und geflissentlich beeilt, sein eigenes (unwissenschaftliches) "Sichtungskriterium" (Monduntergang mindestens 20 Minuten nach Sonnenuntergang, was sowieso schon völlig realitätsfern ist) zu vergewaltigen, um es der angeblichen Sichtungsmeldung aus Sa`ūdi-Arabien anzupassen. Wohlgemerkt, der sogenannte "DIWAN" hat im Widerspruch zur Sunna unseres Propheten (sas) keine aktuelle Sichtung in Deutschland zum Ausrufen des Ramaḍāns durchgeführt (die das Wetter in diesem Jahr gestattet hätte), sondern nur eine unglaubwürdige Meldung kolportiert, die allen wissenschaftlichen Grundlagen und vor allem allen islamischen Grundlagen widerspricht. Offenbar haben die Mitglieder des sogenannten "DIWAN" keine eigene Sichtung des Hilāls versucht, es ist eher davon auszugehen, dass sie das auch noch niemals in ihrem ganzen Leben jemals getan haben, wa-Llāhu a`lam. Ich freue mich daher, dem sogenannten "DIWAN" und allen Muslimen in Deutschland mitteilen zu können, dass ich persönlich den Hilāl bei Sonnenuntergang des 16.11.2001 gesichtet habe! Die Gesetze, die Allāh (t) dem Kosmos gegeben hat, lassen sich eben nicht von den Menschen nach ihrer Willkür verändern, der Ramaḍān 1422 begann wie von allen Experten auf dem Gebiet der islamischen Astronomie angekündigt, in Wahrheit am Samstag, dem 17.11.2001.

Ich möchte daher an den sogenannten "DIWAN" folgende Fragen richten:

- Ist sich der sogenannte "DIWAN" nicht zu schade dafür, seine eigene Inkompetenz auf dem Gebiet der islamischen Šarī`a als auch auf dem Gebiet der astronomischen Wissenschaft jedes Jahr aufs Neue öffentlich zu zeigen und darzulegen?

- Was für eine Entscheidung betreffend des Beginns eines islamischen Monats würde der sogenannte "DIWAN" fällen, wenn z.B. auf Grund eines Ausfalls der Nachrichtenverbindungen keine Informationen aus Sa`ūdi-Arabien zu erhalten wären?

- Warum macht der sogenannte "DIWAN" eine solche Geheimniskrämerei um seine Mitglieder und deren fachliche Qualifikation, überhaupt in einem solchen Gremium mitzuwirken, das sich religiöse Anweisungen für viele Tausend Muslime in Deutschland anmaßt?

- Ist sich der sogenannte "DIWAN" seiner Verantwortung Tausenden von Muslimen gegenüber und vor allem Allāh (t) gegenüber bewusst, der denjenigen harte Strafe angedroht hat, die wider besseres Wissen Seine Gesetze und Seine Ordnung, die Er dem Kosmos und den Menschen gegeben hat, verfälschen und leugnen?

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Liebe Geschwister im Islam, im gesegneten Monat Ramaḍān soll der gläubige Muslim vermehrt den heiligen Qur'ān studieren. Den Mitgliedern des sogenannten "DIWAN" sei angeraten, mit den oben zitierten Versen aus dem heiligen Qur'ān zu beginnen. Nochmals einen gesegneten Ramaḍān, wa-l-salām, euer Bruder im Islam

Dipl.-Ing. Aḥmad Kaufmann - Mörlenbach - Deutschland

Mitglied von ICOP (Islamic Crescents' Observation Project der Jordanian Astronomical Society)

Fatwâ zur Mondsichtung

Vom 19.-23.Juli 1999 fand in Köln aufgrund einer offiziellen Einladung der Milli Görüş die 3. Reguläre Konferenz des European Council for Fatwā and Research statt. An dem Treffen nahmen unter dem Vorsitz von Yûsuf al-Qaraḍāwiyy die meisten Mitglieder des Councils teil.

Nach organisatorischen Dingen wurden bei diesem Treffen einige Fragestellungen, mit denen auf die Vereinigung herangetreten wurde, behandelt, und man kam zu Entscheidungen bezüglich dieser Fragestellungen. Im folgenden werden einige der wichtigsten dieser Fragestellungen und die diesbezüglichen Entscheidungen in zusammengefasster Form angeführt:

Der Beginn und das Ende des Ramaḍān und der Einfluss von astronomischen Berechnungen

Der Ramaḍān fängt dann an bzw. ist dann zu Ende, wenn in irgend einem islamischen Land der Neumond im Sinne der Ðarī`a gesichert gesehen wurde – dabei ist es egal, ob er mit bloßem Auge oder mit Hilfe eines Teleskops gesehen wurde. Denn der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) hat in einem Ṣaḥīḥ-Ḥadīth gesagt:

"Wenn ihr den Neumond (arab. Hilāl) gesehen habt, dann fastet, und wenn ihr ihn gesehen habt, dann brecht das Fasten" und "Fastet, wenn ihr ihn gesehen habt und brecht das Fasten, wenn ihr ihn gesehen habt" (arab. Ṣumū li-yura’tihi wa-fṭirū li-yura’tihi).

Jedoch muss es - gemäß astronomischer Berechnungen – überhaupt möglich sein, dass der Neumond in irgend einem Gebiet prinzipiell gesehen werden kann.

Falls die Aussagen von Zeugen, die behaupten, den Mond gesehen zu haben, den astronomischen Berechnungen widersprechen, so ist die Zeugenaussage abzulehnen, da durch eine Zeugenaussage nicht ein hundertprozentiger Beweis für die Wahrheit eines Tatbestandes angesehen werden kann. Eine korrekte mathematische Berechnung ist jedoch ein hundertprozentiger Beweis. Und eine nicht hundertprozentige, zweifelsfreie Beweisführung kann nicht einer hundertprozentigen Beweisführung opponieren, und schon gar nicht einer hundertprozentigen Beweisführung vorgezogen werden. Darin stimmen die Gelehrten überein.

In dem Fall also des Widerspruchs gegenüber absolut korrekten astronomischen Aussagen wird eine Zeugenaussage, den Mond gesehen zu haben, als (optische) Täuschung, als Fehler oder als Lüge zurückgewiesen.

Die Vereinigung legt Wert darauf hinzuweisen, dass mit astronomischen Berechnungen solche Rechnungen gemeint, die die Mathematik und die moderne Astronomie als Grundlage haben und nicht etwa die vom Islam überhaupt zurückgewiesene astrologische Sterndeuterei (arab. tanjīm) oder etwa die Aussagen von diversen Gebetszeitenkalendern.

Aus: "al-Europiya", Juli 1999, Aktuelle Fatwâs für in Europa auftretende Fragestellungen - The European Council for Fatwâ and Research, 3. Reguläre Konferenz vom 19.-23. Mai 1999 in Köln